Lebenspartnerschaft
Voraussetzung ist auch hier - wie bei der Eheschließung - dass beide Partner/innen ledig, geschieden oder verwitwet sind.
Was Sie an Unterlagen benötigen finden Sie unter dem Stichwort Eheschließung, denn im Prinzip müssen deutsche Staatsangehörige die gleichen Papiere vorlegen wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung. Bei ausländischen Staatsangehörigen ist zu beachten, dass das Heimatrecht unter Umständen die Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht kennt und daher auch nicht die üblichen Dokumente ausstellt. Daher sollten Sie sich auf jeden Fall vom Standesamt beraten lassen, welche Papiere Sie dann beibringen müssen.
Da jedes deutsche Bundesland seine eigenen Ausführungsvorschriften zum Lebenspartnerschaftsgesetz hat, sind die zuständigen Stellen bei denen die Lebenspartnerschaft begründet werden kann sehr verschieden. In Nordrhein-Westfalen sind die Standesämter zuständig. Von daher ist es auch verständlich, dass man nicht - wie bei der Eheschließung - bei jedem anderen Standesamt in Deutschland eine Lebenspartnerschaft begründen kann.
Auch die Gebühren für die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft vorliegen, sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen sind sie an die Gebühren bei einer Eheschließung angelehnt, so dass Sie sich unter diesem Stichwort unterrichten können.




