Standesamt
Eheschließung
Wenn Sie mit Ihrer Partnerin/ Ihrem Partner den Bund der Ehe schließen möchten oder mehr über die standesamtlichen Regeln und Vorgaben zur Eheschließung vor dem Standesbeamten erfahren möchte, erfahren Sie auf den nächsten Seiten wichtige Details.
Lebenspartnerschaft
Während bei einer Eheschließung die beiden Heiratswilligen unterschiedlichen Geschlechtern angehören, handelt es sich bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft um eine "Heirat" von zwei Personen des gleichen Geschlechts.
Beurkundung von Geburten
Zuständig für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird, egal, wo die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt gemeldet sind (wohnen). Nur dieses Standesamt darf später dann auch für das Kind Geburtsurkunden ausstellen oder beglaubigen.
Beurkundung von Sterbefällen
Ein Sterbefall wird nur dann beim Standesamt Brühl beurkundet, wenn der Tod in Brühl eingetreten ist, egal wo eine Person wohnte. Wird eine Sterbeurkunde benötigt, so kann diese nur von dem Standesamt ausgestellt oder beglaubigt werden, das den Sterbefall beurkundet hat.
- Sterbefall
Weitere Informationen zum Thema Sterbefall
Urkundenservice (Formulare Standesamt)
In verschiedenen Lebenslagen (z.B. Eheschließung, Geburt, Tod) ist die Vorlage von Personenstandsurkunden bei Versicherungen, Behörden etc. erforderlich. Wir helfen Ihnen, einfach und unbürokratisch an die Urkunde oder Abschrift zu kommen.
- Urkundenservice
(Formulare des Standesamtes Brühl)
Namensrecht
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden. Bei der Eheschließung haben die Ehepartner ein Wahlrecht, welchen Familiennamen sie zukünftig führen. Sonderregelungen gelten für ausländische Staatsbürger und in Fällen nach einer Scheidung oder Tod eines Ehepartners.
Ahnenforschung
Das Standesamt Brühl ist Ihnen, gegen Zahlung einer Suchgebühr, bei der Suche nach Ihren Ahnen behilflich, so weit die Daten im Standesamt Brühl beurkundet sind.
Bei weitergehenden Recherchen hilft das Personenstandsarchiv des Landes Nordrhein-Westfalen. Es ist ein Spezialarchiv, das ausschließlich Archivalien des Personenstandes (Kirchenbücher, Zivil- bzw. Personenstandsregister mit ihren Nebenregistern) der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln aus der Zeit von 1571 bis 1938 verwahrt.





