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Standesamt

Von der Geburt, über die Eheschließung oder Lebenspartnerschaft, bis hin zum Sterbefall beurkundet das Standesamt Brühl jeden Vorgang auf dem Lebensweg aller Bürgerinnen und Bürger. Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die Leistungen im Standesamt Brühl.

Eheschließung

Kapitelsaal im Rathaus Uhlstraße
Großbildansicht Im Kapitelsaal können Trauungen vollzogen werden

Wenn Sie mit Ihrer Partnerin/ Ihrem Partner den Bund der Ehe schließen möchten oder mehr über die standesamtlichen Regeln und Vorgaben zur Eheschließung vor dem Standesbeamten erfahren möchte, erfahren Sie auf den nächsten Seiten wichtige Details.

Lebenspartnerschaft

Während bei einer Eheschließung die beiden Heiratswilligen unterschiedlichen Geschlechtern angehören, handelt es sich bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft um eine "Heirat" von zwei Personen des gleichen Geschlechts.

Beurkundung von Geburten

Zuständig für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird, egal, wo die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt gemeldet sind (wohnen). Nur dieses Standesamt darf später dann auch für das Kind Geburtsurkunden ausstellen oder beglaubigen.

Beurkundung von Sterbefällen

Ein Sterbefall wird nur dann beim Standesamt Brühl beurkundet, wenn der Tod in Brühl eingetreten ist, egal wo eine Person wohnte. Wird eine Sterbeurkunde benötigt, so kann diese nur von dem Standesamt ausgestellt oder beglaubigt werden, das den Sterbefall beurkundet hat.

  • Sterbefall
    Weitere Informationen zum Thema Sterbefall

Urkundenservice (Formulare Standesamt)

In verschiedenen Lebenslagen (z.B. Eheschließung, Geburt, Tod) ist die Vorlage von Personenstandsurkunden bei Versicherungen, Behörden etc. erforderlich. Wir helfen Ihnen, einfach und unbürokratisch an die Urkunde oder Abschrift zu kommen.

Namensrecht

Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden. Bei der Eheschließung haben die Ehepartner ein Wahlrecht, welchen Familiennamen sie zukünftig führen. Sonderregelungen gelten für ausländische Staatsbürger und in Fällen nach einer Scheidung oder Tod eines Ehepartners.

Ahnenforschung

Das Standesamt Brühl ist Ihnen, gegen Zahlung einer Suchgebühr, bei der Suche nach Ihren Ahnen behilflich, so weit die Daten im Standesamt Brühl beurkundet sind.

Bei weitergehenden Recherchen hilft das Personenstandsarchiv des Landes Nordrhein-Westfalen. Es ist ein Spezialarchiv, das ausschließlich Archivalien des Personenstandes (Kirchenbücher, Zivil- bzw. Personenstandsregister mit ihren Nebenregistern) der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln aus der Zeit von 1571 bis 1938 verwahrt.





Informationen

Öffnungszeiten Standesamt

Montag-Freitag
8-12 Uhr
Donnerstag
14-16 Uhr

Eheschließungen sind an Samstagen nur nach Absprache mit dem Standesamt möglich. Anmeldungen zur Eheschließung nur montags bis donnerstags.

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Kontakt:

Standesbeamter

Michael Cibura
Steinweg 1 (Rathaus)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-3850
Fax: 02232 79-3859
verschlüsselte Mailadresse

Standesbeamtin

Claudia Höller
Steinweg 1 (Rathaus)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-3860
Fax: 02232 79-3859
verschlüsselte Mailadresse

Standesbeamtin

Andrea Krämer
Steinweg 1 (Rathaus)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-3880
Fax: 02232 79-3859
verschlüsselte Mailadresse

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