Sterbefall
Ein Sterbefall wird nur dann beim Standesamt Brühl beurkundet, wenn der Tod in Brühl eingetreten ist, egal wo eine Person wohnt.
Zur Beurkundung eines Sterbefalles sind folgende Unterlagen
erforderlich:
- ärztlicheTodesbescheinigung
- Sterbefallanzeige (bei Tod im Marienhospital)
- Freigabebescheinigung der Polizei (bei nicht nätürlichen Sterbefällen)
- Heiratsurkunde oder Abschrift vom Familienbuch bei Verheirateten
- Nachweis über die Auflösung der Ehe bei Verwitweten oder Geschiedenen
- Geburtsnachweis bei Ledigen
Eine Sterbeurkunde kann nur von dem Standesamt ausgestellt oder beglaubigt werden, das den Sterbefall beurkundet hat.
Gebühren:
Die Beurkundung eines Sterbefalles ist grundsätzlich gebührenfrei.
Auch die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden, z.B. für Bestattung, Krankenkasse, Rente, Kirche kosten nichts.
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden. Die erste Urkunde kostet dann 10,00 €, jede weitere Urkunde 5,00 €.
Downloads:
-
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterbebuch (Sterbeurkunde)
(pdf, 76,27 KB)




