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Sterbefall

Ein Sterbefall wird nur dann beim Standesamt Brühl beurkundet, wenn der Tod in Brühl eingetreten ist, egal wo eine Person wohnt.

Zur Beurkundung eines Sterbefalles sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ärztlicheTodesbescheinigung
  • Sterbefallanzeige (bei Tod im Marienhospital)
  • Freigabebescheinigung der Polizei (bei nicht nätürlichen Sterbefällen)
  • Heiratsurkunde oder Abschrift vom Familienbuch bei Verheirateten
  • Nachweis über die Auflösung der Ehe bei Verwitweten oder Geschiedenen
  • Geburtsnachweis bei Ledigen
Ausländische Dokumente müssen im Original (keine Kopie) mit deutscher Übersetzung vorgelegt werden.

Eine Sterbeurkunde kann nur von dem Standesamt ausgestellt oder beglaubigt werden, das den Sterbefall beurkundet hat.

Gebühren:

Die Beurkundung eines Sterbefalles ist grundsätzlich gebührenfrei.

Auch die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden, z.B. für Bestattung, Krankenkasse, Rente, Kirche kosten nichts.

Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden. Die erste Urkunde kostet dann 10,00 €, jede weitere Urkunde 5,00 €.





Öffnungszeiten Standesamt

Montag-Freitag
8-12 Uhr
Donnerstag
14-16 Uhr

Eheschließungen sind an Samstagen nur nach Absprache mit dem Standesamt möglich. Anmeldungen zur Eheschließung nur montags bis donnerstags.

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Kontakt:

Standesbeamter

Michael Cibura
Steinweg 1 (Rathaus)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-3850
Fax: 02232 79-3859
verschlüsselte Mailadresse

Standesbeamtin

Claudia Höller
Steinweg 1 (Rathaus)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-3860
Fax: 02232 79-3859
verschlüsselte Mailadresse

Standesbeamtin

Kornelia Moelaee
Steinweg 1 (Rathaus)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-3880
Fax: 02232 79-3859
verschlüsselte Mailadresse

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