Wohnberechtigungsschein
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine Wohnung ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.
Der WBS muss zum Zeitpunkt des Einzugs noch gültig und in Nordrhein-Westfalen ausgestellt worden sein. Ein WBS eines anderen Bundeslandes ist in Nordrhein-Westfalen nicht mehr gültig!
Der WBS muss zum Zeitpunkt des Einzugs noch gültig und in Nordrhein-Westfalen ausgestellt worden sein. Ein WBS eines anderen Bundeslandes ist in Nordrhein-Westfalen nicht mehr gültig!
- Für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung einzureichen.
- Das Jahresbruttoeinkommen kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall gemindert werden, durch
- Werbungskosten (z.B. 920 EUR als jährliche Pauschale)
- Abzugsbeträge (z.B. für Lohnsteuer, Kranken-, Renten- und/oder Lebensversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen, usw.)
- Freibeträge (z.B. für Schwerbehinderte, junge Familien usw.)
- Das Einkommen hilfloser Personen sowie das Einkommen Auszubildender, die gleichzeitig Kindergeld beziehen, wird bei Vorlage entsprechneder Nachweise bei der Einkommensberechnung nicht berücksichtigt
Gebühren
Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines wird eine Gebühr in Höhe von 8 EUR erhoben. In bestimmten Fällen entfällt diese Gebühr.




