Elektronische Meldeauskunft
EMRA - Automatische Melderegisterauskünfte
Dieses Verfahren hilft Ihnen und der Stadt Brühl. Portokosten und ein großer Teil des Arbeitsaufwandes für schriftliche Anfragen auf dem Postweg entfallen. Anfragen, die auf elektronischem Weg eingehen, können zudem im automatisierten Verfahren zügiger bearbeitet werden.
Die Auskunft ist gemäß Meldegesetz kostenpflichtig. Einfache Melderegisterauskünfte kosten je Auskunft 4 Euro. EMRA bietet die Möglichkeit, dass die zu zahlenden Gebühren bequem per Lastschriftverfahren eingezogen werden können.
Durch diesen Online-Service können Auskünfte aus dem Melderegister sowohl von Privatkunden als auch von Großkunden (Banken, Versicherungen, Inkassobüros und Behörden) abgefragt werden. Großkunden können sich registrieren lassen und erhalten eine "PIN", die zur "Abholung" der Auskünfte genügt.
- emra.kdvz-frechen.de
Link zur einfachen Melderegisterauskunft
- Registrierung zur Nutzung des emra-Systems
Nach dem Absenden des Formulars erhalten Sie eine E-Mail. Dieser E-Mail können Sie den ersten Aktivierungsschlüssel entnehmen. Den zweiten Aktivierungsschlüssel erhalten Sie in wenigen Tagen auf dem Postweg. Sie benötigen beide Schlüssel zur Aktivierung Ihrer Benutzerkennung.
Gebühren für Meldeauskünfte
| einfache Auskunft (Name + Anschrift) Übermittlung der Daten im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet (§ 34 Abs. 1b MG NRW) |
4,00 € |
| einfache Auskunft (Name + Anschrift) |
7,00 € |
| erweiterte Auskunft (Name, Anschrift + Geburtsdatum) |
10,00 € |
| Archivauskunft |
15,00 € |
| Auskunft, für die örtliche Ermittlungen notwendig sind |
25,00 € |
Lesen Sie auch hier:
- Hinweise zur Erteilung einer Melderegisterauskunft
- Fragen und Antworten Erteilung einer Melderegisterauskunft
-
Auskunftssperre
Widerspruch gegen die elektronische Weiterleitung der Meldedaten


