Grundsicherung
Die Grundsicherung ist eine staatliche Leistung, die an Stelle von Sozialhilfe dem Leistungsempfänger helfen soll, seinen Lebensunterhalt zu sichern.
Wer erhält Grundsicherung ?
Grundsicherungsleistung erhalten Personen, die
- das 65. Lebensjahr vollendet haben, oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll und dauernd erwerbsgemindert sind.
Die Höhe hängt im wesentlichen ab von
- der Zahl der zum Haushalt gehörigen Personen,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der Miete (Grundmiete und Nebenkosten),
- der Höhe der Heizkosten.
erhalten Sie beim
Fachbereich Ordnung
im Rathaus Steinweg 1
Zimmer B 026
Tel. 02232 - 793580 bzw. 793570
Dort erhalten Sie - persönliche Beratung, Antragsvordrucke mit weiteren Erläuterungen
Grundsicherung wird nur auf Antrag gewährt
Einen Antrag können Sie (auch formlos) bei der obigen Stelle abgeben oder per Post an die Stadtverwaltung übersenden. Sie werden dann aufgefordert, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Übersandte Originalunterlagen erhalten Sie zurück.
Grundsicherung wird frühestens ab dem 1. des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadt Brühl eingegangen ist.
Lesen Sie auch hier:
Downloads:
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Antrag auf Grundsicherung
(pdf, 270 KB) -
Hinweise zum Antrag auf Grundsicherungsleistungen
(pdf, 90,12 KB)


