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Grundsicherung

Die Grundsicherung ist eine staatliche Leistung, die an Stelle von Sozialhilfe dem Leistungsempfänger helfen soll, seinen Lebensunterhalt zu sichern.

Wer erhält Grundsicherung ?
Grundsicherungsleistung erhalten Personen, die

  • das 65. Lebensjahr vollendet haben, oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll und dauernd erwerbsgemindert sind.
Wie hoch ist die Grundsicherung ?
Die Höhe hängt im wesentlichen ab von
  • der Zahl der zum Haushalt gehörigen Personen,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der Miete (Grundmiete und Nebenkosten), 
  • der Höhe der Heizkosten.
Weitere Erläuterungen
erhalten Sie beim

Fachbereich Ordnung
im Rathaus Steinweg 1
Zimmer B 026
Tel. 02232 - 793580 bzw. 793570

Dort erhalten Sie - persönliche Beratung, Antragsvordrucke mit weiteren Erläuterungen

Grundsicherung wird nur auf Antrag gewährt
Einen Antrag können Sie (auch formlos) bei der obigen Stelle abgeben oder per Post an die Stadtverwaltung übersenden. Sie werden dann aufgefordert, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Übersandte Originalunterlagen erhalten Sie zurück.

Grundsicherung wird frühestens ab dem 1. des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Stadt Brühl eingegangen ist.



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Öffnungszeiten Grundsicherung:

Dienstag und Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr

Kontakt:

Abteilung 32/2 Grundsicherung

Frau Köp
Steinweg 1, Raum B 024
50321 Brühl
Telefon: 02232 79 3581

Abteilung 32/2 Grundsicherung

Frau Koç
Steinweg 1, Raum B 024
50321 Brühl
Telefon: 02232 79 3580

Rathaus

Foto: Blick aus dem Schlosspark auf das Rathaus Uhlstraße

Stadtverwaltung

Weitere Infos

Weitere Infos im WWW:

Kontakt zur Stadtverwaltung:

Stadt Brühl

Uhlstraße 3 (Rathaus)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-0
Fax: 02232 48051
verschlüsselte Mailadresse

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Soziale Stadt Brühl-Vochem - Link zur Internetseite Soziale Stadt
Eine kleine Dachmusik - Dr. Hermann Conen Was ist Musik? - Link zum Veranstaltungskalender
12plus-Programmheft 1. Halbjahr 2012 - Link zum Programmflyer