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Sozialhilfe

Die Sozialhilfe umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die sonstigen Hilfen in besonderen Lebenslagen.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Abteilung Soziales im Fachbereich Ordnung und Soziales gehört es, Sozialhilfe zu leisten. Ziel ist es, den Personen, die ohne ausreichende finanzielle Mittel sind, ein Leben zu ermöglichen, dass der Würde des Menschen entspricht.

Sozialhilfe erhält allerdings nicht, wer sich selbst helfen kann, z. B. durch den Einsatz seiner Arbeitskraft, oder wer die Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen (Arbeitsagentur, ARGE, Rentenversicherung usw.) erhält.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt  wird nach Regelsätzen berechnet, die grundsätzlich jährlich neu festgesetzt werden. Der Regelsatz soll, weitgehend pauschaliert, die Kosten des Lebensunterhalts decken (Ernährung, Körperpflege, Wäsche, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, Energiekosten, Kleidung, Elektrogeräte, Möbel, Bettwäsche, Hausrat, Gardinen, Renovierungskosten, Telefongebühren u.ä.).

Neben den Regelsätzen werden angemessene Miet- und Heizungskosten gezahlt. Daneben können einmalige Beihilfen nur für

  • die Erstausstattung der Wohnung
  • die Erstausstattung von Bekleidung einschl. bei Schwangerschaft und Geburt
  • mehrtägige Klassenfahrten gewährt werden.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung, die sich an der Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt orientiert. Diese Leistung ist im Gegensatz zu der übrigen Sozialhilfe antragsabhängig.

Sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen

Neben dem notwendigen Lebensunterhalt können auch sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen im Rahmen der Sozialhilfe erbracht werden. Solche Hilfen sind möglich z. B. bei Pflegebedürftigkeit, Krankheit, Behinderung.

Die näheren Voraussetzungen sollten in einem Beratungsgespräch erörtert werden.



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