Wahl zum Integrationsausschuss
Der Rat der Stadt Brühl hat beschlossen, einen Integrationsausschuss zu bilden. Die Wahl fand am 7. Februar 2010 statt. Sieben Mitglieder sind frei gewählte Migrantenvertreter weitere acht werden vom Rat bestimmt.
Wahlergebnisse Integrationsausschusswahl 2010
- TÜRK BIRLIGI Brühl 381 Stimmen (63,39 %, 5 Sitze)
- Griechische Liste 123 Stimmen (20,47 %, 1 Sitz)
- Brühl International 97 Stimmen (16,14 %, 1 Sitz).
Nur 603 (14,05 %) der 4.291 Wahlberechtigten gingen zur Wahl.
Sieben Mitglieder sind frei gewählte Migrantenvertreter weitere acht werden vom Rat bestimmt.
- wahlen.kdvz-frechen.de
Alle Details zur Wahl zum Integrationsausschuss können Sie hier abrufen.
Integrationsausschuss statt Ausländerbeirat
Aufgrund einer Gesetzesänderung wird es den Ausländerbeirat in der bisherigen Form nicht mehr geben. Der Rat der Stadt Brühl hat daher in seiner Sitzung am 02.11.2009 beschlossen, einen Integrationsausschuss mit 15 Mitgliedern zu bilden.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind gemäß § 27 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), mit Ausnahme der in § 27 Abs. 4 GO NRW bezeichneten Personen,
- Ausländer
- Deutsche, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 3 Absatz 1 Nummern 2, 3, 4, 4a und 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben worden ist.
- mindestens 16 Jahre alt sein (also am oder vor dem 07.02.1994 geboren sein)
- sich seit mindestens einem Jahr (also mindestens seit dem 07.02.2009) im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten
- mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl (also mindestens seit dem 22.01.2010) in der Stadt Brühl ihre Hauptwohnung haben.
Nicht wahlberechtigt sind gemäß § 27 Abs. 4 GO NRW
- Ausländer,
a) auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Abs. 2, Nummern 2 und 3 keine Anwendung findet,
b) die Asylbewerber sind, - Deutsche, die nicht von § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 erfasst sind.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten (bis auf wenige Ausnahmen alle Ausländer) sowie alle Bürgerinnen und Bürger von Brühl.



