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Wahl zum Integrationsausschuss

Der Rat der Stadt Brühl hat beschlossen, einen Integrationsausschuss zu bilden. Die Wahl fand am 7. Februar 2010 statt. Sieben Mitglieder sind frei gewählte Migrantenvertreter weitere acht werden vom Rat bestimmt.

Wahlergebnisse Integrationsausschusswahl 2010

Symbolbild Wahl Integrationsausschuss

  • TÜRK BIRLIGI Brühl 381 Stimmen (63,39 %, 5 Sitze)
  • Griechische Liste 123 Stimmen (20,47 %, 1 Sitz)
  • Brühl International 97 Stimmen (16,14 %, 1 Sitz). 
Wahlbeteiligung:
Nur 603 (14,05 %) der 4.291 Wahlberechtigten gingen zur Wahl.

Sieben Mitglieder sind frei gewählte Migrantenvertreter weitere acht werden vom Rat bestimmt.

Integrationsausschuss statt Ausländerbeirat

Aufgrund einer Gesetzesänderung wird es den Ausländerbeirat in der bisherigen Form nicht mehr geben. Der Rat der Stadt Brühl hat daher in seiner Sitzung am 02.11.2009 beschlossen, einen Integrationsausschuss mit 15 Mitgliedern zu bilden.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind gemäß § 27 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), mit Ausnahme der in § 27 Abs. 4 GO NRW bezeichneten Personen,

  1. Ausländer
  2. Deutsche, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 3 Absatz 1 Nummern 2, 3, 4, 4a und 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben worden ist.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
  1. mindestens 16 Jahre alt sein (also am oder vor dem 07.02.1994 geboren sein)
  2. sich seit mindestens einem Jahr (also mindestens seit dem 07.02.2009) im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten
  3. mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl (also mindestens seit dem 22.01.2010) in der Stadt Brühl ihre Hauptwohnung haben.

Nicht wahlberechtigt sind gemäß § 27 Abs. 4 GO NRW

  1. Ausländer,
    a) auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Abs. 2, Nummern 2 und 3 keine Anwendung findet,
    b) die Asylbewerber sind,
  2. Deutsche, die nicht von § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 erfasst sind.
Für die Wahl zum Integrationsausschuss konnten bis zum 21. Dezember 2009 Wahlvorschläge von Gruppen von Wahlberechtigten und/oder Bürgerinnen und Bürgern (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten oder Bürgerinnen und Bürgern (Einzelbewerber) beim Bürgermeister der Stadt Brühl eingereicht werden.

Wählbar sind alle Wahlberechtigten (bis auf wenige Ausnahmen alle Ausländer) sowie alle Bürgerinnen und Bürger von Brühl.



Weitere Infos im WWW:



Briefwahlbüro

Die Stadt Brühl richtet regelmäßig einige Wochen vor Wahlen ein Briefwahlbüro im Rathaus Uhlstraße 3 ein.

Kontakt:

Projektgruppe Wahlen

Herr Erken
Uhlstraße 3
(Rathaus, Zi. A 138)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79 2882
Fax: 02232 79 2889
verschlüsselte Mailadresse
Herr Gast
Uhlstraße 3
50321 Brühl
Telefon: 02232 79 5030
Fax: 02232 79 2889
verschlüsselte Mailadresse

Stadtverwaltung

Uhlstraße 3
(Rathaus, Zi. A 129)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79 0
Fax: 02232 48051
verschlüsselte Mailadresse

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