Wahlbezirke
Nach dem Kommunalwahlgesetz sind in der Stadt Brühl 44 Männer und Frauen in den Rat zu wählen, die Hälfte, also insgesamt 22, direkt in Wahlbezirken. Das Stadtgebiet ist daher in 22 Wahlbezirke eingeteilt. Vier Wahlbezirke (4, 5, 9 und 17) sind aufgrund ihrer Größe und zur besseren Erreichbarkeit der Wahllokale nochmals in jeweils zwei Stimmbezirke aufgeteilt. Die Einteilung in 22 Bezirke kommt auch bei anderen Wahlen (Bürgermeister-, Kreistags-, Landrats-, Europa-, Landtags- und Bundestagswahl) zur Anwendung und erleichtert die Organisation.
Das Kommunalwahlgesetz bestimmt, dass die Einteilung der Wahlbezirke spätestens 8 Monate vor Ablauf der Wahlperiode der Ratsmitglieder festzulegen ist.
Um den Grundsatz der Gleichheit der Wahl Rechnung zu tragen, sollen die Einwohnerzahlen in den einzelnen Wahlbezirken möglichst gleich groß sein. Von der durchschnittlichen Einwohnerzahl darf maximal 25 Prozent abgewichen werden. Neubaugebiete können dazu führen, dass die Einteilungen verändert werden müssen.
Für die Einteilung in 22 Wahlbezirke sind in Brühl folgende Einwohnerzahlen zu Grunde zu legen:
- maßgebende Einwohnerzahl 44.635
- durchschnittliche Einwohnerzahl 2.029
- Untergrenze 1.522
- Obergrenze 2.536
Downloads:
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Wahlbezirkseinteilung nach Straßen (Liste)
(pdf, 56,35 KB) -
Wahlbezirkseinteilung in einer Übersichtskarte
(pdf, 146,66 KB)




