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Wahlscheinantrag

Vor allen Wahlen, haben Sie hier ganz bequem die Möglichkeit, Ihren Wahlscheinantrag (Briefwahl) im Onlineverfahren an uns zu senden, um Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für die Landtagswahl am 09.05.2010

Schon heute können Sie die Briefwahl (Wahlscheinantrag) auf die folgende Weise (Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines) bestellen.

  • Der bequemste und einfachste Weg führt über unser Online-Formular. Sie füllen es an Ihrem PC aus und senden es über eine gesicherte Verbindung direkt zum Wahlamt.
  • Den Antrag in der PDF-Version müssen Sie ausgefüllt ausdrucken, unterschreiben und an das Wahlamt leiten.
  • Auch ein formloser Antrag per Brief, Telefax oder E-Mail ist möglich.
So haben Sie die Möglichkeit von zu Hause aus zu wählen. Ihre Briefwahlunterlagen schicken wir Ihnen aber auch an Ihren Urlaubsort oder eine andere Adresse, an der sich sich zur Zeit aufhalten.

Briefwahlantrag für Dritte nur mit Vollmacht
Wer für einen anderen (auch Angehörige) den Antrag auf Briefwahl stellen möchte, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Die bevollmächtigte Person darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten; sie hat dies dem Wahlbüro gegenüber schriftlich zu versichern und sich auf Verlangen auszuweisen.

  • Online-Antrag Briefwahl
    Geben Sie mit Hilfe dieses Services Ihre Daten ein. Ihre Wahlunterlagen werden Ihnen unverzüglich zugesandt.
  • Mail: verschlüsselte Mailadresse

Briefwahl (allgemeine Informationen)

Die Briefwahl ist die häufigste Form der Beantragung eines Wahlscheines.

Spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl benachrichtigt das Wahlamt mit der "Wahlbenachrichtigung" jede wahlberechtigte Person, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Auf der Wahlbenachrichtigung sind folgende Daten vermerkt:

  • die betreffende Wahl
  • der Wahltag
  • die Wahlzeit
  • das Wahllokal
  • der Name der Wählerin oder des Wählers
  • die Stimmbezirksnummer
  • die Nummer der oder des Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis
Die Wahlbenachrichtigung enthält ferner Hinweise zur Briefwahl und einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins.

Dieses Online-Angebot startet mit dem Versand der Wahlbenachrichtungen ca. 3-4 Wochen vor der Wahl. Wer bereits einige Zeit vorher einen Wahlscheinantrag stellen möchte, kann dies auch formlos per Brief, Telefax, E-Mail oder mit den von uns vorbereiteten am PC ausfüllbaren Formularen (siehe unten) tun.





Briefwahlbüro

Die Stadt Brühl richtet regelmäßig einige Wochen vor Wahlen ein Briefwahlbüro im Rathaus Uhlstraße 3 ein.

Kontakt:

Projektgruppe Wahlen

Herr Erken
Uhlstraße 3
(Rathaus, Zi. A 138)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-2882
Fax: 02232 79-2889
verschlüsselte Mailadresse
Herr Gast
Uhlstraße 3
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-5030
Fax: 02232 79-2889
verschlüsselte Mailadresse

Stadtverwaltung

Uhlstraße 3
(Rathaus, Zi. A 129)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-0
Fax: 02232 48051
verschlüsselte Mailadresse

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