FAQs
- Wo bekomme ich die Anmeldeunterlagen her?
- Welche Termine sind für den Wettbewerb 2012 wichtig?
- Was ist eine "Kunstausbildung" im Sinne der Ausschreibung?
- Ist der Wettbewerb räumlich beschränkt?
- Welche Arbeiten können eingereicht werden?
- Wie werden die Arbeiten präsentiert?
- Können die Arbeiten auch per Post an die Wettbewerbsleitung geschickt werden?
- Wie erfahre ich, ob ich am Wettbewerb teilnehmen kann oder ob ich gewonnen habe?
Wo bekomme ich die Anmeldeunterlagen her?
Sie können sich die Anmeldeunterlagen direkt hier im Internet herunterladen oder bei folgender Adresse anfordern:
Stadt Brühl
Fachbereich Kultur, Bildung und Familie / Kultur
Frau Ritter
Uhlstraße 3
50321 Brühl
Telefon 02232 79-2710
Fax 02232 79-2690
Welche Termine sind für den Wettbewerb 2012 wichtig?
| bis 31. Dezember 2011 | Einsenden der Bewerbungsunterlagen |
| 28. & 29. Februar 2012 9 - 17 Uhr |
Anlieferung der Arbeiten in Brühl |
| März 2012 |
Nichtöffentliche Jurysitzung mit telefonischer Benachrichtigung des Preisträgers bzw. der Preisträgerin |
| 03. & 04. März 2012 11 - 17 Uhr |
Öffentliche Besichtigung aller eingereichten Arbeiten |
| 05. & 06. März 2012 9 - 17 Uhr |
Abholung der Arbeiten |
| 29. März 2012 |
Festakt zur Verleihung des Max Ernst Stipendiums 2012 |
Was ist eine "Kunstausbildung" im Sinne der Ausschreibung?
Sie sollten Studierende(r) einer Kunstakademie, Hochschule der Bildenden Künste oder entsprechender Einrichtungen sein. Meisterschüler(innen)gelten in diesem Sinne gleichfalls als Studierende, insofern sie nicht älter als 35 Jahre alt sind.
Ist der Wettbewerb räumlich beschränkt?
Wir freuen uns über Wettbewerbsteilnahmen aus dem In- und Ausland. Allerdings erfordert der Gleichbehandlungsgrundsatz, dass auch Bewerber(innen) aus dem benachbarten Ausland Originalwerke in Brühl einzureichen haben.
Welche Arbeiten können eingereicht werden?
Grundsätzlich ist das Max Ernst Stipendium für alle künstlerischen Ausdrucksformen offen. Zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit können bis zu fünf Arbeiten in Brühl eingereicht werden, die allerdings aus organisatorischen Gründen folgende Dimensionen nicht überschreiten dürfen:
Höchstmaß: 1,5 x 2 Meter
Höchstgewicht: 20 kg
Es werden nur Originalarbeiten berücksichtigt, d.h. bitte liefern Sie keine Mappen mit Abbildungen ihrer Werke ein. Hiervon ausgenommen sind natürlich Fotografien, die von Ihnen als eigenständige künstlerische Ausdrucksform betrachtet werden.
Video-Arbeiten und DVDs müssen auf handelsüblichen VHS-Rekordern oder mittels normaler Media-Player abspielbar sein. (Siehe besondere Hinweise zu Video-Installationen)
Wie werden die Arbeiten präsentiert?
Da es sich bei den Wettbewerbsräumlichkeiten weitgehend um eine denkmalgeschützte Architektur handelt, ist es leider nicht möglich, Arbeiten an Wänden zu befestigen. Es steht lediglich eine gewisse Zahl von mobilen Stellwänden zur Verfügung, die nach vorheriger Rücksprache mit der Wettbewerbsleitung zur Verfügung gestellt werden können. Bitte setzen Sie sich insbesondere dann mit den Organisatoren in Verbindung, wenn sie z.B. Video- oder Rauminstallationen mit einem erhöhten technischen Aufbauaufwand präsentieren möchten.
Können die Arbeiten auch per Post an die Wettbewerbsleitung geschickt werden?
Die Anlieferung wie auch der Abtransport ist vom Wettbewerbsteilnehmer persönlich oder von einem hierzu bevollmächtigten Dritten durchzuführen, da wir für Schäden im Zuge des Transports keine Verantwortung übernehmen können. Sollten sie sich z.B. lediglich mit einer CD, DVD bewerben wollen, können sie diese gerne an obig genannte Adresse schicken. Alle sonstigen, auf dem Postweg eingesandte Wettbewerbsarbeiten genießen keinen Versicherungsschutz. Nach dem Wettbewerb nicht fristgerecht abgeholte Arbeiten werden zu Lasten des Wettbewerbsteilnehmers zurückgesandt.
Wie erfahre ich, ob ich am Wettbewerb teilnehmen kann oder ob ich gewonnen habe?
Nach Einsendung ihres korrekt ausgefüllten Bewerbungsformulars können Sie automatisch am Wettbewerb teilnehmen und ihre Arbeiten in Brühl einreichen.
Wenn die Jury ihre Entscheidung getroffen hat, informiert sie den Preisträger bzw. die Preisträgerin umgehend telefonisch sowie per E-Mail von ihrer Entscheidung. Sollten Sie keinen Anruf erhalten, möchten wir Sie bitten, ihre Arbeiten in jedem Fall zum angegebenen Zeitpunkt wieder in Brühl abzuholen.
Downloads:
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Satzung Stiftung Max-Ernst-Stipendium
(pdf, 10,46 KB) -
Ausschreibung Max Ernst Stipendium
(pdf, 418,37 KB)



