Lokale Agenda: Kinderfreundliche Gastronomie
Der Arbeitskreis "Kindgerechte Stadt der Lokalen Agenda 21 Brühl" und das Projekt "Kinderfreundliche Gastronomie" haben ihren Ursprung in der Zukunftskonferenz "Brühl 2021 - Gemeinsam Zukunft gestalten" aus dem Jahr 2001, an der Vertreterinnen und Vertreter der Brühler Bevölkerung teilgenommen haben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Konferenz haben u.a. das Ziel formuliert, Zukunftsfähigkeit auch unter dem Aspekt einer kindgerechten und kinderfreundlichen Entwicklung der Stadt Brühl zu betrachten. Der Arbeitskreis hat einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, zu dem die Zertifizierung kinderfreundlicher Gastronomiebetriebe zählt.
Die Vergabe dieses Zertifikats erfolgt nach den folgenden Kriterien.
1. Bewerbung um Zertifikat "Kinderfreundliche
Gastronomie"
Bewerben kann sich jeder gewerbliche gastronomische Betrieb (Restaurant,
Hotel, Gaststätte, Bistro, Café usw.) in der Stadt Brühl.
2. Voraussetzungen
Zum Erwerb des Zertifikats sind mindestens drei kinderfreundliche Angebote
vorzuhalten. Die Angebote beziehen sich auf folgende Bereiche:
- Ausstattung des Betriebes und / oder
- Service und Beschäftigungsangebote für Kinder und / oder
- Speisen und Getränkeangebot
Jeder dieser Bereiche sollte durch mindestens ein Angebot vertreten sein.
Ausstattung:
Platz für Kinderwagen
Bewegungsfreiheit
Nichtraucherbereich
Spielecke als feste oder schnell auf- und abbaubare Einrichtung
Spielzimmer
Spielbereiche im Außenbereich auf eigenem Grundstück
Hochstühle
Sitzkissen zur Erhöhung
Kindermöbel / Kindertische
Wickelstation (.-tisch)
Service:
Malutensilien mit strapazierfähiger Malunterlage in Tischgröße
und Malstifte mit Firmenlogo und Logo kinderfreundliche Gastronomie
als Give Away (Tischsets, Bierdeckel)
Tischsets zum Bemalen (z.B. mit Brühler Motiven)
Spiele (z.B. Memory mit 10 verschiedenen Fotos vom Betrieb)
Bücher
Baby-Flaschen Wärmservice
Blick hinter die Kulissen des Betriebes (Küche, Theke usw.)
Speisen / Getränke:
Kinderportionen
spezielle Kindermenüs
Speisekarte für Kinder
Kindergeschirr
Kinder werden schnell (bevorzugt) bedient
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Sie enthält lediglich Beispiele für kinderfreundliche Angebote. Die kinderfreundlichen Angebote können individuell ergänzt werden.
Die Zertifizierung eines Betriebes kann auch dann erfolgen, wenn
dieser Betrieb keine Kriterien dieser Liste erfüllt, sondern eigene,
auf die individuellen Gegebenheiten des Betriebes angepasste Angebote
entwickelt. In solchen Fällen wird das Angebot überprüft
und auf Kinderfreundlichkeit bewertet.
Beschäftigungsangebote gelten als kinderfreundlich, sofern sie
die Kreativität und Phantasie von Kindern fördern. Dazu zählen
nicht: Videorecorder, Fernsehen, DVD- und CD-Player, PC u. ä.
Die Zertifizierung eines kinderfreundlichen Betriebes ist nicht zwingend mit hohen Investitionskosten verbunden. Es empfiehlt sich, bereits vorhandene Angebote einzubinden und zu nutzen, wie zum Beispiel der Besuch der Küche oder hinter der Theke oder die Profilierung von bestehenden Spiel- und Beschäftigungsangeboten.
3. Überprüfung
Die Auszeichnung als kinderfreundlicher Betrieb wird im Abstand von
2 Jahren durch die Bewertungskommission überprüft.
4. Bewertungskommission
Die Bewertungskommission besteht aus:
- Dehoga, Brühler GastroRunde
- Stadt Brühl (Agenda-Büro)
- Arbeitskreis Kindgerechte Stadt (VertreterInnen Deutscher Kinderschutzbund, Verbraucherzentrale NRW, Brühl und interessierte BürgerInnen)
5. Zertifikat
Die ausgezeichneten Betriebe erhalten ein Zertifikat aus Plexiglas,
in das ein UV-beständigen Aufkleber "Brühler kinderfreundliche
Gastronomie" eingelegt ist, zum Selbstkostenpreis von
17,00 €
Eine finanzielle Beteiligung der Stadt Brühl erfolgt nicht.
Downloads:
-
Bewerbungsbogen zum Download
(pdf, 129,08 KB)





