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Informationen zu den Anmeldungen zur Einschulung an den Brühler Grundschulen für das Schuljahr 2012/2013

Mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 (Stichtag 01.08.2012) werden alle Kinder, die in der Zeit vom 02.10.2005 bis 30.09.2006 geboren sind, schulpflichtig.

Informationen zu den "Muss-Kindern"

Die Eltern der schulpflichtigen Kinder werden im September 2011 schriftlich zur Anmeldung aufgefordert. Zur Anmeldung muss das Kind persönlich anwesend sein. Ebenso sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und die ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeunterlagen mitzubringen.

Anmeldepflichtig an einer Regelgrundschule sind auch geistig und körperlich behinderte Kinder. Können diese Kinder am Unterricht einer Grundschule nicht teilnehmen oder dort nicht hinreichend gefördert werden, erfolgt ihre Einschulung in eine ihrer Behinderung entsprechenden Förderschule oder in den "Gemeinsamen Unterricht" an einer Regelgrundschule. Dies wird in einem Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs von der Grundschule aus ermittelt, die die Anmeldung entgegennimmt.

Ebenso besteht eine Anmeldepflicht für ausländische Kinder, die gegenwärtig im Stadtgebiet der Stadt Brühl wohnhaft sind oder sich vorübergehend hier aufhalten. Hierzu zählen gem. § 34 Abs. 6 Schulgesetz NRW auch Kinder von Asylbewerbern, alleinstehende Kinder, die einen Asylantrag gestellt haben und ausreisepflichtige Kinder bis zur Erfüllung der Ausreisepflicht.

Informationen zu den "Kann-Kindern"

Für Kinder, die ab dem 01.10.2006 und später geboren sind, gilt Folgendes: Kinder, die nach dem 30.09.2006 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit); sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig (Stichtag 01.08.2012). Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Hinweis: Vorzeitig einzuschulende Kinder (Kann-Kinder) werden seit dem Schuljahr 2009/2010 schulpflichtigen Kindern im Aufnahmeverfahren gleichgestellt, wenn sie ebenfalls bis spätestens 15. November des Jahres (gesetzlicher Anmeldestichtag) vor der Einschulung angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass der/die Schulleiter/in die Schulfähigkeit unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens feststellen kann. Nach dem 15.11. angemeldete Kann-Kinder, die schulfähig sind, können danach nur noch im Rahmen freier Kapazitäten aufgenommen werden. Zusagen bzw. Absagen werden in Brühl voraussichtlich im Laufe des Monats Februar 2012 verschickt.

Zur Anmeldung muss das Kind persönlich anwesend sein. Ebenso sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und die ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeunterlagen mitzubringen.

Anmeldeunterlagen für Kann-Kinder müssen bei der Stadt Brühl, Abteilung Schule und Sport, Frau Wagner, Tel. 02232 79-3960 angefordert werden. Dies ist ab Mitte September 2011 möglich.

Hinweis:

Bei der Schulanmeldung werden die Sprachkenntnisse aller Kinder überprüft. Kinder, deren deutsche Sprachkenntnisse für den Unterrichtsbesuch nicht ausreichen, können zum Besuch eines Sprachkurses verpflichtet werden (§ 36 Abs. 3 Schulgesetz NRW).



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Kontakt:

Fachbereich Kultur, Bildung und Familie

Dieter Nahlik
Steinweg 1, Zi. B 106
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-3180
Fax: 02232 79-4000
verschlüsselte Mailadresse

Stadt Brühl
Schulverwaltung

Frau Weiskopf
Steinweg 1, Zi. B 126
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-3940
Fax: 02232 79-4000
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