Informationen zu den Anmeldungen zur Einschulung an den Brühler Grundschulen für das Schuljahr 2012/2013
Informationen zu den "Muss-Kindern"
Die Eltern der schulpflichtigen Kinder werden im September 2011 schriftlich zur Anmeldung aufgefordert.
Zur Anmeldung muss das Kind persönlich anwesend sein. Ebenso sind die
Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und die ausgefüllten und
unterschriebenen Anmeldeunterlagen mitzubringen.
Anmeldepflichtig an einer Regelgrundschule sind auch geistig und körperlich behinderte
Kinder. Können diese Kinder am Unterricht einer Grundschule nicht teilnehmen oder dort
nicht hinreichend gefördert werden, erfolgt ihre Einschulung in eine ihrer Behinderung
entsprechenden Förderschule oder in den "Gemeinsamen Unterricht" an einer
Regelgrundschule. Dies wird in einem Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs von der Grundschule aus ermittelt, die die Anmeldung entgegennimmt.
Ebenso besteht eine Anmeldepflicht für ausländische Kinder, die gegenwärtig im Stadtgebiet
der Stadt Brühl wohnhaft sind oder sich vorübergehend hier aufhalten. Hierzu zählen
gem. § 34 Abs. 6 Schulgesetz NRW auch Kinder von Asylbewerbern, alleinstehende
Kinder, die einen Asylantrag gestellt haben und ausreisepflichtige Kinder bis zur
Erfüllung der Ausreisepflicht.
Informationen zu den "Kann-Kindern"
Für Kinder, die ab dem 01.10.2006 und später geboren sind, gilt Folgendes:
Kinder, die nach dem 30.09.2006 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der
Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den
Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in
ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit); sie werden mit der
Aufnahme schulpflichtig (Stichtag 01.08.2012). Die Entscheidung trifft die Schulleiterin
oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Hinweis: Vorzeitig einzuschulende Kinder (Kann-Kinder) werden seit dem Schuljahr
2009/2010 schulpflichtigen Kindern im Aufnahmeverfahren gleichgestellt, wenn sie
ebenfalls bis spätestens 15. November des Jahres (gesetzlicher Anmeldestichtag) vor
der Einschulung angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass der/die Schulleiter/in die
Schulfähigkeit unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens feststellen kann. Nach
dem 15.11. angemeldete Kann-Kinder, die schulfähig sind, können danach nur noch im
Rahmen freier Kapazitäten aufgenommen werden. Zusagen bzw. Absagen werden in Brühl
voraussichtlich im Laufe des Monats Februar 2012 verschickt.
Zur Anmeldung muss das Kind persönlich anwesend sein. Ebenso sind die
Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und die ausgefüllten und
unterschriebenen Anmeldeunterlagen mitzubringen.
Anmeldeunterlagen für Kann-Kinder müssen bei der Stadt Brühl, Abteilung Schule
und Sport, Frau Wagner, Tel. 02232 79-3960 angefordert werden. Dies ist ab Mitte
September 2011 möglich.
Hinweis:
Bei der Schulanmeldung werden die Sprachkenntnisse aller Kinder überprüft. Kinder, deren deutsche Sprachkenntnisse für den Unterrichtsbesuch nicht ausreichen, können zum Besuch eines Sprachkurses verpflichtet werden (§ 36 Abs. 3 Schulgesetz NRW).



