Schulentwicklungsplan
Nach dem Schulverwaltungsgesetz NRW (SchVG) sind die Gemeinden verpflichtet, eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Der Rat der Stadt Brühl hat zuletzt am 08.09.2008 die Fortschreibung des Brühler Schulentwicklungsplanes 2008 mit Ausblick bis 2015 einstimmig beschlossen.
Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten, die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen und die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten.
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Brühler Schulentwicklungsplan 2008 bis 2015
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