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Baumschutz

Bäume dienen der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und tragen zur Verbesserung des Stadtklimas entscheidend bei. Um diese Ziele zu erreichen, wurde die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in Brühl (Baumsatzung) erlassen.

Geschützte Bäume

Baum am Palmesdorfer Hof
Baum am Palmesdorfer Hof

Geschützte Bäume sind zu erhalten und mit diesem Ziel zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren.

Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden (geschützte Bäume). Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 cm aufweist.

Einzelheiten sind der städtischen Baumsatzung zu entnehmen.



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Kontakt:

Fachbereich Bauen und Umwelt

Frank Ohlmeyer
Uhlstraße 3 (Zi. A 127)
50321 Brühl
Telefon: 02232 79-5141
Fax: 02232 79-5190
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