Beteiligungen
Beteiligungsbericht
Die Stadt Brühl hat einen nicht unerheblichen Teil ihrer gemeindlichen Aufgaben ausgelagert.
Mit dem Beteiligungsbericht kommt die Stadt Brühl der ihr gesetzlich obliegenden Pflicht zur Berichterstattung über ihre Beteiligungen nach.
Der vorliegende Bericht wurde auf der Grundlage des § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. § 52 Gemeindehaushaltsverordnung erstellt.
Er enthält bezogen auf die unmittelbaren Beteiligungen in privater Rechtsform Angaben über:
- die Bezeichnung/Rechtsform und Sitz der Gesellschaft
- die Ziele der Beteiligung und die Erfüllung des öffentlichen Zwecks
- die Beteiligungsverhältnisse
- die Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2008, 2009 und 2010
- die Leistungen der Beteiligungen (zum Teil mit Kennzahlen)
- die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Stadt Brühl
- die Zusammensetzung der Organe der Beteiligungen
- den Personalbestand jeder Beteiligung
- Übersicht über die gemeindlichen Beteiligungen unter Angabe der Anteile jeder Beteiligung in Prozent
Der Beteiligungsbericht ist dem Gesamtabschluss beizufügen und dem Rat und den Einwohnerinnen und Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Er stellt im Rahmen des NKF neben dem Gesamtabschluss und dem Gesamtlagebericht die dritte Komponente der Gesamtrechnungslegung dar.
Bei der Auflistung der Vertreter/innen der Stadt Brühl in den Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen wurde der Stand im Berichtsjahr 2010 zugrunde gelegt.
Weitere Infos im WWW:
Downloads:
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Beteiligungsbericht 2010
(pdf, 106,67 KB)



