Einheitlicher Ansprechpartner
Mit der Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie sollen Verwaltungsverfahren vereinfacht und bürokratische Hindernisse für Dienstleistungsunternehmen abgebaut werden. Der "Einheitliche Ansprechpartner (EA)" ist ein Kernelement der Richtlinie. Für die Stadt Brühl und das Gebiet des Rhein-Erft-Kreises ist der EA beim Rhein-Erft-Kreis angesiedelt.
Ziel der EG-Dienstleistungsrichtlinie ist es, die uneingeschränkte Nutzung des europäischen Binnenmarktes insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu gewährleisten.
Der "Einheitlicher Ansprechpartner (EA)", soll als Dienstleistungserbringer alle für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung erforderlichen Verfahren und Formalitäten abwickeln.
Weitere Bestimmungen, die der Erleichterung zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung dienen:
- die Einführung umfangreicher Informationsrechte,
- die vollständige elektronische Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit,
- die Normenprüfung,
- sowie die Einführung einer Genehmigungsfiktion, sofern ein Antrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet ist.
Einheitlicher Ansprechpartner
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Telefon: 02271/83-1009
Telefax: 02271/83-3366
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