„Neustart miteinander“ für Vereine und Verbände

Nach dem noch bis 31. Juli 2021 geltenden Sonderprogramm „Heimat“ hat der Landtag Nordrhein-Westfalen kurzfristig die Aufstellung eines Landesprogramms „Neustart miteinander“ beschlossen. Als Zeichen der Wertschätzung für ihre Arbeit werden die Vereine bei der Ausrichtung von öffentlichen Veranstaltungen in diesem Jahr (unter Wahrung der geltenden Corona-Schutzvorschriften) finanziell unterstützt!
Die Mittel werden voraussichtlich ab Mitte Juli 2021 zur Förderung ehrenamtlich getragener öffentlicher Veranstaltungen bereitstehen. Jeder eingetragene Verein kann als einmalige Unterstützung einen Zuschuss in Höhe von 50 % (max. 5.000 Euro) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für eine Veranstaltung im Jahr 2021 beantragen. Die Antragstellung selbst erfolgt online durch den Verein bei der zuständigen Bezirksregierung.

Eine der Voraussetzungen für die Antragstellung ist eine Bestätigung der Gemeinde in Bezug auf die geplante Veranstaltung. Das Formblatt „Bestätigung Gemeinde“ ist beim Ordnungsamt der Stadt Brühl telefonisch: 02232 79-3720 oder per E-Mail: spillatzke@23bc2279016148998b1539cde19df685bruehl.de unter Angabe des Vereinsnamens und der geplanten Veranstaltung erhältlich.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums unter https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander

Die Ansprechpartner für den Regierungsbezirk Köln können Interessierte unter folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichen:
Bezirksregierung Köln, Dezernat 35
Telefon: Mo-Fr von 08.30 – 12.00 unter 0221 147 - 2228
Telefax: + 49 221 147 - 2615
E-Mail: heimat-foerderung@588f80cdafc24a39a762973057380e50brk.nrw.de

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