Vormundschaften / Pflegschaften, Beistandschaften-Unterhalt und Beurkundungen
Auf Grundlage von BGB und SGB VIII wird das Jugendamt in folgenden Fällen tätig:
- Beurkundungen nach § 59 SGB VIII i. V. m. dem Beurkundungsgesetz
Sorgeregister nach § 1626a BGB
- Beratung und Unterstützung nach §§ 17, 18 und § 52a SGB VIII
- Beistandschaften nach §§ 1712 ff BGB
- Vormundschaften / Pflegschaften nach §§ 1773 ff BGB
Die Ausübung dieser Aufgaben wird einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übertragen.
Beurkundungen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes nehmen alle für die Regelung der Vaterschaft, des Unterhaltes und der Sorgeerklärung notwendigen Urkunden kostenlos auf (Vaterschaftsanerkennungsurkunden, Zustimmungsurkunden, Unterhaltsfestsetzungsurkunden u. a.).
Sorgeregister
In jedem Geburtsjugendamt ist ein Sorgeregister zu führen. Geburtsjugendamt ist jeweils das für den Geburtsort eines Kindes zuständige Jugendamt. Hier wird Ihnen ein Negativattest ausgestellt. Mit einem Negativattest wird die alleinige Sorge der Mutter bescheinigt.
Beratung und Unterstützung
Mütter und Väter, die alleine für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung im Jugendamt. In diesem Bereich können erste Fragen in Sachen Unterhalt und Vaterschaftsfeststellung besprochen und in Trennungsfällen beraten und unterstützt werden.
Beistandschaften
Wenn eine Beratung oder Unterstützung nicht mehr ausreicht und eine rechtliche Vertretung des Kindes in den Bereichen Vaterschaftsfeststellung oder Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen erforderlich ist, wird eine Beistandschaft eingerichtet. Das Jugendamt wird in dem Fall von dem berechtigten Elternteil schriftlich legitimiert, das Kind in den entsprechenden Bereichen rechtlich zu vertreten. Hierzu zählt insbesondere auch die Vertretung vor Gericht.
Vormundschaften/Pflegschaften
In diesem Bereich werden Teile oder auch oft das gesamte Sorgerecht auf das Jugendamt übertragen. Die hierfür bestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treten dann an die Stelle der Eltern und treffen alleinige Entscheidungen in allen Bereichen wie z. B. Gesundheit, Kindertagesstätte, Schule, Beruf etc.