Wirtschaftliche Jugendhilfe
Nach Bewilligung von Leistungen der Jugendhilfe erfolgt in der Abteilung "Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe" die Bewilligung und Auszahlung von Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII und die Heranziehung von kostenbeitragspflichtigen Personen und sonstigen Erstattungspflichtigen.