Coronavirus
FAQ | Aktuelle Maßnahmen
Alle unten stehenden Regelungen beziehen sich auf die Coronaschutzverordnung, die bis zum 23. Juni 2022 gilt. Diese finden Sie beim Land NRW. Die wichtigsten Regeln und Informationen finden Sie auch beim Gesundheitsministerium NRW.
Draußen muss keine medizinische Maske oder FFP2-Maske getragen werden. Drinnen wird das Tragen einer Schutzmaske weiterhin empfohlen.
Eine Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske besteht weiterhin für folgende Bereiche:
- öffentliche Verkehrsmittel
- Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Arztpraxen etc.)
- Obdachlosenunterkünfte
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste etc. dürfen nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – unter anderem auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften sowie Strafvollzugsanstalten. Hier kann allerdings bei vollständig immunisierten Personen auf die Tests verzichtet werden.
In den Einrichtungen behandelte, betreute oder untergebrachte Personen müssen bei der Aufnahme negativ getestet sein.
Besucherinnen und Besucher müssen ihr negatives Testergebnis jeweils vor dem Betreten vorlegen.
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen.
Antworten auf aktuelle Fragen rund um das Thema Isolierungs- und Quarantäneregelungen gibt es auf der Website des Landes NRW.
Impfungen
Das Land NRW beantwortet häufig gestellte Fragen zur Corona-Schutzimpfung und zu Auffrischungsimpfungen.
Stationäres Impfangebot im ehemaligen Impfzentrum in Hürth Montag bis Freitag, 14 bis 18 Uhr, ohne Termin.
Der Kreis bietet zudem regelmäßig dezentrale Impfmöglichkeiten an, auch in Brühl. Bitte informieren Sie sich hierzu tagesaktuell beim Rhein-Erft-Kreis.
Bei vielen Menschen liegt die Auffrischimpfung schon länger zurück, zum Beispiel bei Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben und dem dort tätigen Personal. Die STIKO empfiehlt daher eine zweite Auffrischimpfung mit den bisherigen mRNA-Impfstoffen - von BioNTech oder Moderna - für bestimmte Personengruppen:
- Besonders gefährdete Personen – dazu zählen alle ab 70 Jahren sowie Menschen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen oder betreut werden, Risikogruppen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Immunschwäche – sie sollen frühestens drei Monate ab der ersten Auffrischimpfung eine zweite Auffrischimpfung bekommen.
- Außerdem wird Personen, die in medizinischen Einrichtungen oder in der Pflege arbeiten – insbesondere, wenn sie direkten Kontakt mit den ihnen anvertrauten gefährdeten Menschen haben – ebenfalls ein zweiter Booster empfohlen, und zwar frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung. In begründeten Einzelfällen kann aber auch bei dieser Gruppe die zweite Auffrischimpfung bereits nach frühestens drei Monaten erwogen werden.
Aktuelle COVID-19-Impfempfehlung der STIKO
Testungen
Ab sofort haben Bürgerinnen und Bürger nur noch unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Bei Risikoexposition (z. B. Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten etc.) beteiligen sich Menschen, die sich testen lassen wollen, mit 3 Euro an den Bürgertests.
Anspruch auf kostenlose Tests haben:
- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist ("Freitesten")
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulaten Pflege- und Krankeneinrichtungen
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Mitarbeiter von Pflegeheimen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.
Mehr Informationen zum Testangebot und zu allen Schnelltestanbietern (inkl. Arztpraxen) finden Sie beim Rhein-Erft-Kreis.
Alle Personen, die bei einem Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet wurden, haben dies unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden, damit umgehend ein PCR-Test durchgeführt werden kann, dessen Ergebnis größere Genauigkeit gewährleistet. Darüber hinaus bittet die Kreisverwaltung darum, anzugeben, ob bereits eine PCR-Testung vorgenommen wurde.
Positive Ergebnisse sind an corona-selbsttest@rhein-erft-kreis.de zu melden.
Fallzahlen Rhein-Erft-Kreis
Die jeweiligen Fallzahlen des Vortages werden beim Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen gelistet.
Hilfsangebote und wichtige Rufnummern
Ob Angehörige von Risikogruppen, Kulturschaffende, Vereine oder Gewerbetreibende: Die Coronakrise stellt viele Menschen vor besondere Herausforderungen.
Die folgende Auflistung bietet einen Teilüberblick über die vielfältigen Hilfsangebote – von privaten Initiativen bis zu den Programmen der Bundes- und Landesregierung.
Sie oder jemand, den Sie kennen, ist Opfer von Gewalt oder Kriminalität (z. B. Überfall, Vergewaltigung, Verkehrsunfall) geworden? Opferschutzportal NRW hilft Ihnen, passende Unterstützungs- und Beratungsangebote in Ihrer Nähe oder im Netz zu finden.
Gerade Frauen und Mädchen, die von Gewalt in ihrer Partnerschaft und von sexualisierter Gewalt im sozialen Nahraum betroffen oder bedroht sind, verfügen während der Coronakrise über wesentlich eingeschränktere Handlungsmöglichkeiten.
Weitere Informationen zur besonderen Krisen-Hotline und weiteren Hilfsangeboten finden Sie in unserer Pressemitteilung.
Bürgermeister Dieter Freytag empfiehlt den gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen und den Gewerbetreibenden dringend, wenn sich Gewinneinbrüche abzeichnen, beim Finanzamt unverzüglich Anträge auf Senkung der Gewerbesteuervorauszahlungen zu stellen, damit dies bereits bei der nächsten fälligen Zahlung berücksichtigt wird. Sinnvoll ist es, direkt eine Änderung des Grundlagenbescheides herbeizuführen. Auch sollten dem Antrag direkt Nachweise über die finanzielle Situation des Unternehmens beigefügt werden, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Zuständig für Anträge und Nachfragen ist das Finanzamt. Deshalb sollte man sich unmittelbar dorthin wenden. In Ausnahmefällen kann aber auch mit der Steuerabteilung der Stadt Brühl unter 02232 793140 oder 02232 793051 Kontakt aufgenommen werden.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung "Coronakrise: Hilfe auch für Gewerbetreibende"
Download:
Antrag auf Steuererleichterungen Coronavirus
KfW-Corona-Hilfe bis April 2022 verlängert
Seit dem 23. März 2020 gilt das Sonderprogramm 2020 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Unternehmen aller Größen und Branchen zur Deckung ihres Liquiditätsbedarf.
Angesichts der aktuellen pandemischen Lage verlängern die Bundesregierung und die KfW die Frist zur Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis zum 30. April 2022 und erhöhen erneut die Kreditobergrenzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW.
Weitere Informationen und Hilfsangebote finden Sie hier:
Die städtische Wirtschaftsförderung steht natürlich auch selbst für Fragen zur Verfügung.
Entsprechende Antragsformulare für staatliche Unterstützung:
Seniorinnen und Senioren, die allein leben und Hilfe im Alltag benötigen, können sich an Frau Palmersheim (02232 794340) wenden.
www.kkib.de
www.kirche-bruehl.de
Folgende Rufnummern sind sowohl aus dem Festnetz als auch dem Mobilfunknetz immer kostenlos erreichbar.
Folgende Rufnummern sind zu den normalen Festnetztarifen erreichbar.
Institution |
Rufnummer |
Familien- und Erziehungsberatungsstelle (FEB) für Wesseling und Brühl |
02236 39470 |
Jugendamt: Kinderschutz |
02232 794479 |
"Seelefon" des Bundesverbands der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V.
|
0228 71002424 |
Notfallhotline des StadtServiceBetriebes Brühl: 02232 702403