Unterstützung für Gewerbetreibende in Zeiten der Corona-Pandemie

Freitag, 27. März 2020

Corona-Pandemie: Unterstützung für Unternehmen

Sehr geehrte Gewerbetreibende,

die aktuellen Entwicklungen rund um die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) prägen zunehmend das öffentliche Leben und stellen alle – gerade aber auch Sie als Gewerbetreibende – vor große, in erster Linie finanzielle Herausforderungen.

Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen aufzufangen, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona am Mittwoch verabschiedet.

Das Land NRW hat beschlossen, diese Hilfen 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen.

Alle wichtigen Informationen finden Sie hier:

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Alle Anträge sollen ausschließlich online eingereicht werden. Anträge in Papierform können nicht berücksichtigt werden.
Das Antragsportal wird heute, 27. März 2020, im Laufe des Tages freigeschaltet und kann dann bis zum 31. Mai 2020 genutzt werden. Das Land versichert, dass alle Anträge gleich behandelt werden, egal wann dieser gestellt wird.

Bund und Land sind darauf eingerichtet, dass alle Unternehmen mit den vorgenannten wirtschaftlichen und finanziellen Problemen das Programm in Anspruch nehmen können, sodass genügend Geld zur Verfügung gestellt worden ist.

Hilfsangebote städtische Steuerabteilung

Zudem hat Bürgermeister Dieter Freytag bekannt gegeben, dass Unternehmen und Gewerbetreibende bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie verschiedene steuerliche Hilfsangebote der städtischen Steuerabteilung nutzen können.

Bei den von der Stadt erhobenen Abgaben, soweit diese in Bezug zu den Unternehmern stehen, hier insbesondere Gewerbesteuer, Grundsteuer und Vergnügungssteuer, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung der Zahlungen zu stellen.

Für die vom Finanzamt erhobenen Steuern, wie die Einkommens-, Körperschafts-, Umsatz-, Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer, wenden Sie sich als Betroffener bitte unmittelbar an das dafür zuständige Finanzamt. 

Freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler hat das Land NRW eine Soforthilfe geschaffen.

Diese können eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. Dieser Betrag muss später nicht zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen und das Antragsformular, um die Einmalzahlung zu erhalten, finden Sie hier:
https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus

Hier finden Sie, zusammengestellt von der städtischen Wirtschaftsförderung, weiterführende wichtige Informationen:

Liquiditätsengpässe können durch Kredite der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen (bis 2,5 Mio. Euro) oder des Landesbürgschaftsprogramms (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) überbrückt werden. Eine 72-Stunden-Expressbürgschaft durch die Bürgschaftsbank ist möglich.
Für kleine und Kleinstunternehmen besteht die Möglichkeit, Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro aus dem Mikromezzaninfonds direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen.

Weitere Sonderprogramme der Bundesregierung für Unternehmen werden bei der KfW-Bank aufgelegt. Zusätzlich steht das NRW.Bank-Service-Center für Fragen unter 0211 917414800 zur Verfügung.

Kurzarbeitergeld kann zur Sicherung der Mitarbeitenden bei vorübergehenden Arbeitsausfällen aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses beitragen. Die Bundesagentur für Arbeit informiert und berät hierzu umfassend.

Von Quarantäne betroffene Unternehmen können eine Entschädigung für betroffene Beschäftigte (Personalkosten) beim Landschaftsverband Rheinland beantragen.

Aussetzen der Insolvenzantragspflicht

Das Team des Brühl-Tourismus hat aktuelle Hinweise auf Hilfestellungen für Anbieter von touristischen Dienstleistungen [PDF] zusammengestellt.

"Brühl digital": Corona-Initiative

Die Geschäfte haben geschlossen und die Aufträge bleiben aus: Die Corona-Krise ist für den Einzelhandel eine existenzielle Bedrohung. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Brühl will die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in dieser Lage nicht alleine lassen, sondern sie gerade jetzt bestmöglich unterstützen.

Gemeinsam mit dem neu gegründeten Verein Brühl digital starten wir darum eine Initiative, digitale Sofortmaßnahmen für mehr Umsatz während der Schließungszeit umzusetzen. Brühl digital prüft gerade mehrere Tools, die dafür geeignet sind. Ziel ist es, gemeinsam zu handeln und so den Brühlern Bürgerinnen und Bürgern einfache und einheitliche Tools zu bieten, weiterhin bei Ihnen einzukaufen. Wir werden alle verfügbaren Kanäle nutzen, diese Tools bei Ihren Kunden bekannt zu machen.

Lesen Sie hier mehr.

Helfen Sie uns, Ihnen zu helfen!

Kreative Geschäftsideen während der Corona-Krise

Die städtische Wirtschaftsförderung hat eine Liste von Unternehmen zusammengestellt, die kreative Lösungen im derzeit zulässigen Rahmen anbieten.

Unter „Brühl liefert ab" können Sie die tagesaktuelle Liste von Unternehmen abrufen, die Speisen oder Waren liefern oder außer Haus verkaufen oder auch diverse Onlineangebote entworfen haben. Genauere Infos (Mindestbestellwert etc.) erhalten Sie direkt bei den jeweiligen Unternehmen.

Hier sind zunächst die Firmen aufgelistet, deren Angebot bekannt ist. Kennen Sie weitere Firmen oder haben Sie ein Unternehmen, welches einen Lieferdienst anbietet, der hier nicht genannt ist? Dann melden Sie diese bitte der städtischen Wirtschaftsförderung unter wirtschaftsfoerderung@bruehl.de. Die Liste wird bei Bedarf täglich aktualisiert.

Wichtige Links für Unternehmen

Wirtschaftsministerium NRW

Bundesregierung

Industrie- und Handelskammer zu Köln

Handwerkskammer zu Köln

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.

Handelsverband Nordrhein-Westfalen Aachen – Düren – Köln

Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH

Allgemeine Informationen

Das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises informiert über die aktuelle Situation im Rhein-Erft-Kreis und welche Maßnahmen bei einem Verdachtsfall zu treffen sind.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert über wichtige Hygienemaßnahmen.

Das Robert-Koch-Institut gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen zu dem Coronavirus

Rückfragen

Bei weiteren Rückfragen steht Ihnen die städtische Wirtschaftsförderung unter wirtschaftsfoerderung@bruehl.de gerne zur Verfügung.

Außerdem werden auf der städtischen Website alle neuen Informationen zum Coronavirus hinterlegt.

Zudem erreichen Sie unter 02232 797000 die städtische Hotline, an die Sie sich bei Fragen montags bis samstags zwischen 10 und 16 Uhr wenden können.

KONTAKT

STADT BRÜHL
Uhlstraße 3   |  50321 Brühl
TELEFON: 02232 79-0  |  FAX: 02232 48051
E-MAIL: stadtverwaltung@c21289c7b7b44a2da1c0526d0cf86327bruehl.de