Rathausneubau

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Dritter Newsletter zum Neubau des Rathauses Steinweg

25. Oktober 2018

Grußwort von Bürgermeister Dieter Freytag

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
Sie erhalten diese Mail, da Sie sich für den Bezug des Newsletters angemeldet haben. Ich freue mich über Ihr Interesse!

Im letzten Newsletter habe ich Sie darüber informiert, dass im Rahmen der Entkernungsarbeiten im Rathaus Schadstoffe gefunden wurden in einem größeren Ausmaß, als durch die Voruntersuchungen zu erwarten war. Daher musste der ursprüngliche Abrisstermin leider verschoben werden.

Trotz des „Fehlstarts“, der keinen Einfluss auf den für Herbst 2019 anvisierten Baubeginn hat, konnte der Schadstoffrückbau zügig abgewickelt werden, sodass der Abriss des Gebäudes nun kurz bevor steht. Lesen Sie im Folgenden, wie es weiter geht und was im Hintergrund geschieht.

Wenn Sie sich über diesen Newsletter hinaus näher für das Gesamtprojekt und seine Vorgeschichte interessieren, finden Sie ausführliche Informationen auch auf unserer Website.

Ich wünsche uns und Ihnen, dass wir den Um- bzw. Neubau unseres Rathauses als Chance zu etwas Neuem betrachten, zur Schaffung eines Gebäudes, das in einer Umgebung mit alten Wurzeln einen neuen, städtebaulichen Akzent setzt. Ich bin zuversichtlich, dass das neue Rathaus ein Symbol unserer modernen, kommunalen Selbstverwaltung wird und sich zu einem Zentrum lebendigen Bürgersinns entwickelt.

Bürgermeister Dieter Freytag

  Bürgermeister Dieter Freytag

Aktueller Sachstand

Schon seit dem 21. September steht der große Abrissbagger bereit und wartet auf seinen Einsatz. Auch die Container sind platziert, die die Passanten während der Abrissphase schützen sollen. Die Container werden nach den Abbrucharbeiten durch einen Bauzaun ersetzt. Im Gebäude sind die Entkernungsarbeiten und der Schadstoffrückbau abgeschlossen, sodass nun dem Abbruch nichts mehr im Wege steht. In diesem Jahr wird allerdings nur bis zur Kellerdecke abgerissen. Damit während den Abrissarbeiten keine allzu großen Staubbelastungen entstehen, finden die Abbrucharbeiten unter ständigem Wassereinsatz statt. Es wird angestrebt, die erste Abrissphase bis zur Eröffnung des Weihnachtsmarktes abzuschließen.

Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung.

Die nächsten Termine

Die nächsten Termine und den groben Zeitplan für das Gesamtprojekt finden Sie auf der Website der Stadt Brühl.

Alle Sitzungstermine, Einladungen, Tagesordnungen, Verwaltungsvorlagen und Niederschriften der öffentlichen Sitzungen sind über die Website der Stadt Brühl unter der Rubrik „Ratsinformationssystem“ einsehbar.

Sitzungstermine werden auch über die städtische Facebook-Präsenz bekannt gegeben.

Die nächsten Arbeiten

Abriss Anbau

Durch die Schadstoffbelastungen im Gebäude hatte sich der ursprüngliche Abrisstermin verschoben. Näheres über die Hintergründe erfahren Sie in unserer Pressemitteilung.

In der 44. Kalenderwoche, d.h. ab 29. Oktober 2018, soll es nun losgehen. Der Abriss des Anbaus ist in zwei Stufen vorgesehen. In der hier hinterlegten Pressemitteilung finden Sie Informationen über die Arbeiten und deren Ablauf; auch wenn diese älteren Datums ist, ist sie inhaltlich immer noch maßgebend. Beachten Sie allerdings, dass sich die angegebenen Zeiträume aufgrund der Schadstofffunde um rund vier Wochen verschoben haben.

Anschlussarbeiten und Inbetriebnahme Trafostation

Wer sich für die Hintergründe der Arbeiten der Stadtwerke Brühl rund um die neue Trafostation interessiert, findet hier nähere Infos.

Zwischenzeitlich wurden bereits alle Kabel in die neue Unterflurstation eingeführt. Ab der 43. Kalenderwoche sollen die Baugrube auf dem Janshof und ein Teil des Kabelleitungsgraben verfüllt werden.

Die 3 x 3 Meter große Montagegrube muss zunächst noch offen bleiben. Sobald alle Arbeiten abgeschlossen sind, wird die alte Trafostation stromlos gestellt und gleichzeitig die neue Station in Betrieb genommen. Anschließend wird auch die Montagegrube verfüllt, allerdings zunächst nur mit Sand, da durch die hohe Leistungsanforderung für das Rathaus noch ein zusätzliches Kabel verlegt werden muss.

Das Gesamtprojekt:

Acht Leistungsphasen

Die Planungsverträge sehen eine stufenweise Beauftragung vor.

• In der Leistungsphase 1 (Grundlagenplanung)
erfolgten die Klärung der konkreten Aufgabenstellung, die Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, die Bestandsaufnahme und die Standortanalyse.

• In der Leistungsphase 2 (Vorplanung)
wurden Varianten dargestellt und bewertet sowie die wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen von städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, wirtschaftlichen, ökologischen, bauphysikalischen, energiewirtschaftlichen, sozialen und öffentlich-rechtlichen Aspekten erläutert und geklärt. Des Weiteren erfolgten in dieser Phase eine erste Schätzung der Kosten (plus/minus 30 Prozent) sowie die Erstellung eines Terminplans.

• In der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)
ist eine vertiefende Bearbeitung vorgesehen. In dieser dritten Leistungsphase erfolgt z. B. eine koordinierende Planung unter Berücksichtigung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie die Abstimmung mit den zu beteiligenden Stellen und Behörden. Erst in dieser Phase wird eine erste Kostenberechnung erstellt, die immer noch Abweichungen von plus/minus 10 bis 20% enthalten kann. Aus dieser Kostenberechnung ergibt sich auch das Planungshonorar. Erhebliche Abweichungen werden sich dann nur noch aus weiteren Planungsaufträgen oder Änderungswünschen des Auftraggebers ergeben. Fehleinschätzungen der Planer zu Mengen und Konstruktion im Rahmen der Kostenberechnung führen nicht zu einer Honorarerhöhung.

aktueller Stand Oktober 2018:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 9. Juli 2018 die Leistungsphase 2 freigegeben, sodass sich das Projekt nun in der dritten Phase befindet. Die Freigabe der Leistungsphase 3 ist in der Hauptausschusssitzung am 19. November 2018 geplant.

Anschließend folgen die Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung) und die Phasen 6/7/8 (Ausschreibung/Vergabe/Bauphase), die in Sachen Abbruch, Entkernung und Baugrube bereits vorgezogen wurden.

Der Beginn der ca. 18 Monate dauernden Bauphase ist für September 2019 vorgesehen.

Verkehrsführung

Die Verkehrsführung wird unverändert aufrechterhalten mit folgenden Besonderheiten:

• Der Janshof ist als öffentlicher Parkplatz gesperrt. Stellplätze für Bewohner, körperlich beeinträchtigte Personen, Taxen und Kunden werden weiterhin zur Verfügung stehen. In unmittelbarer Nähe stehen die Tiefgaragen Kaufhof und Franziskanerhof, die Parketage Giesler Galerie und das Parkhaus am Krankenhaus/Clemens-August-Straße zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Brühler Parkierungsanlagen finden Sie in diesem Flyer:

Flyer „Parken und Shoppen“

• Die Durchfahrt zur Hospitalstraße ist über Janshof/Steinweg nicht mehr möglich. Die Hospitalstraße ist nur noch von Norden her über den Heinrich-Fetten-Platz anfahrbar. Auf diesem Weg erfolgt auch der Anlieferverkehr.

• Der Baustellenverkehr erfolgt über Pingsdorfer Straße – Stern – Uhlstraße – Janshof. Um hier LKW-Staus und eine permanente Belastung insbesondere der Uhlstraße zu verhindern, wird für die Baustellenfahrzeuge eine Wartezone in der Pingsdorfer Straße vor den Häusern Nr. 77 bis Nr. 69 in Fahrtrichtung stadteinwärts rechts vor der Tankstelle eingerichtet. Die LKWs fahren von dort aus auf Abruf in die Innenstadt.

In diesem Bereich kann es vor den privaten Einfahrten zu geringfügigen Beeinträchtigungen durch wartende LKWs kommen. Es besteht allerdings die Vorgabe, dass die LKWs zu jeder Zeit mit den Fahrern besetzt sind, um bei Bedarf die Einfahrten zum Ein- und Ausfahren unverzüglich frei zu machen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Einschränkungen so gering wie möglich gehalten werden.

Zur Sicherstellung des Anlieferverkehrs sowie der Gewährleistung von Rettungswegen für die Feuerwehr muss ein möglicher LKW-Rückstau – insbesondere in der Uhlstraße – unbedingt vermieden werden. Aus diesem Grund wird in der Uhlstraße ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Um den Anlieferverkehr für die dortigen Geschäfte sicherzustellen, werden allerdings zwei Ladezonen markiert, in deren Bereich Lieferfahrzeuge zum Zwecke des Aus- und Einladens kurzzeitig abgestellt werden können.

Seien Sie hautnah dabei …

Webcam

Eine Webcam, über welche die Abrissarbeiten und der Baustellenbetrieb verfolgt werden können, ist auf dem Janshof angebracht. Es werden alle drei Minuten Standbilder hochgeladen; aus Datenschutzgründen kann keine Liveübertragung erfolgen.

Hier geht es zur Webcam auf der Website der Stadt Brühl.

„Infopoint“

Es ist geplant, einen Informations- und Aussichtsbereich in der Nähe der Baustelle einzurichten. Nähere Infos hierüber gibt es im nächsten Newsletter.

Häufig gestellte Fragen

1. Die Anfahrt des großen Abrissbaggers hat viel Lärm verursacht und als direkte Anlieger wurden wir um unsere Nachtruhe gebracht. Wir befürchten, dass die Abfahrt auch wieder in der Nacht passiert. Warum können solche Aktionen nicht tagsüber abgewickelt werden?

Wir verstehen die Beschwerden und tun alles, um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Es gibt allerdings gewisse Vorgaben, an die wir uns halten müssen. So dürfen Schwertransporte nach der Straßenverkehrsordnung nur zu bestimmten Uhrzeiten, nämlich ausschließlich nachts von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr, durchgeführt werden.

2. Müssen künftig noch öfter große Baustellenfahrzeuge und -maschinen zur Baustelle transportiert werden, z. B. für die Errichtung der Bohrpfahlwand, die Ausschachtung der Baugrube oder das Herausheben der alten Trafostation?

Dies hängt immer von der Art des Baustellenfahrzeugs ab, ob dieses in seiner Gesamtheit transportiert werden muss oder in Einzelteilen angeliefert werden kann. Die Abfahrt des Abrissbaggers muss auf jeden Fall wieder nachts erfolgen und voraussichtlich werden im Laufe der Zeit noch weitere Geräte nach 22 Uhr angeliefert. Wir bemühen uns, hierüber rechtzeitig zu informieren, sind aber auf entsprechende Hinweise der beauftragten Unternehmen angewiesen. Leider funktioniert der Informationsfluss nicht immer reibungslos, sodass uns z. B. die Information über die Anfahrt des Abrissbaggers zu spät erreichte.

3. Ist man im Rahmen der Entkernungsarbeiten – abgesehen von den Schadstofffunden – auf sonstige Besonderheiten gestoßen?

Ja, es wurde im denkmalgeschützten Altbau, welches aus dem Jahre 1850 stammt, eine alte Stuckdecke voraussichtlich aus der Gründerzeit entdeckt. Sobald die Decke vollständig frei liegt, prüfen und überlegen die Denkmalschutzverantwortlichen und -fachleute, ob die Decke erhaltenswert ist und wie man mit dieser historischen Hinterlassenschaft umgeht.

Fotoimpressionen

Abrissbagger

  Abrissbagger

Glocken

  Glocken im denkmalgeschützten Gebäudeteil

Stuckdecke

  Fundstück: Teil einer Stuckdecke im denkmalgeschützten Gebäudeteil

Janshof

  Arbeiten an der neuen Trafostation auf dem Janshof

Rückfragen

Wer weitere Rückfragen hat, wendet sich bitte an die städtische Pressestelle unter dialog@e8fd240349ec40d39f333dfaf67724dbbruehl.de. Hier und unter der Telefonnummer 02232 79 2440 werden alle Fragen rund um den Rathausneubau entgegengenommen und nach Absprache mit den am Bau beteiligten Fachleuten beantwortet.

KONTAKT

STADT BRÜHL
Uhlstraße 3   |  50321 Brühl
TELEFON: 02232 79-0  |  FAX: 02232 48051
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