Mitzubringende Unterlagen:
Persönliche Vorsprache, Ausweisdokument, aktuelles biometrisches Foto nicht älter als 2 Jahre, bisheriger Führerschein
Wichtiger Hinweis:
Ausnahmegenehmigung ist nur im Inland gültig. Expressverfahren nur direkt bei der Führerscheinstelle möglich.
Um Überlastungen bei den Führerscheinstellen vorzubeugen bitten wir um Verständnis, dass die Anträge immer erst ab dem Monat Oktober zur nächsten Frist im Bürgeramt entgegengenommen werden.
Sollten Sie den Führerschein früher umtauschen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rhein-erft-kreis.de
Preis: 40,39 Euro pro Dienstleistung