Beglaubigungen

Beim Brühler Bürgeramt können Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder für eine Behörde bestimmt sind sowie Unterschriften beglaubigt werden. Davon ausgenommen sind Dokumente, deren Beglaubigung ausschließlich bestimmten Behörden vorbehalten sind.

Folgende Dokumente können beglaubigt werden:

  • Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse,
  • Privatzeugnisse und Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen nur zur Vorlage bei einer Behörde,
  • Schwerbehindertenausweise,
  • Personalausweise (mit dem Vermerk: "Kein Personalausweisersatz"; dabei kann auf der Kopie vorher die Seriennummer geschwärzt werden),
  • deutsche Reisepässe (mit allen Seiten oder nur die Datenseite mit dem Vermerk: "Kein Reisepassersatz"; dabei kann auf der Kopie vorher die Seriennummer geschwärzt werden),
  • Führerscheine, Fahrzeugpapiere, Jagdscheine, Fischereischeine, Handwerkskarten, Wehrdienst-und Zivildienstbescheinigungen, Bootsführerscheine, Segelscheine, wenn sie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde ausdrücklich verlangt werden,
  • deutsche Schriftstücke für deutsche Konsulate / Botschaften im Ausland,
  • amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache von fremdsprachigen Urkunden von in Deutschland staatlich geprüften Urkundenübersetzenden oder öffentlich ermächtigten / vereidigten Übersetzenden.


Eine amtliche Beglaubigung von Kopien folgender Dokumente ist beim Brühler Bürgeramt nicht möglich:

  • private Schriftstücke, die zur Vorlage bei privaten Stellen bestimmt sind. Für die Beglaubigung dieser Kopien sind die notariell arbeitende Person zuständig.
  • ausländische Dokumente (Urkunden, Zeugnisse, Heimatpässe),
  • gerichtliche Urkunden wie zum Beispiel Scheidungsurteile, Betreuerausweise, Erbscheine, Grundbuchauszüge. Für die Beglaubigung dieser Kopien sind die jeweiligen Gerichte bzw. die jeweiligen notariell arbeitenden Personen zuständig.
  • Im Bürgeramt werden keine Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden beglaubigt. Hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die jeweilige Urkunde ausgestellt hat
  • Schriftstücke mit Änderungen, Durchstreichungen, Löschungen, unleserlichen Passagen oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist.
  • Testamente (hierfür sind die notariell arbeitenden Personen zuständig)
  • Vereins- und Handelsregistersachen können nur von den dafür zuständigen Stellen vorgenommen werden.
  • Eidesstattliche Versicherungen werden grds. nur beim Notar vorgenommen
  • Generalvollmachten (hierfür sind die notariell arbeitenden Personen zuständig)

Erforderliche Unterlagen

  • Das Originalschriftstück und die zu beglaubigende Abschrift oder Fotokopie
  • Der Personalausweis

Antragsverfahren

  • Sie können das Bürgeramt entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. In diesem Fall benötigen wir zusätzlich eine Vollmacht, ein gültiges Ausweisdokument von Ihnen und der bevollmächtigten Person.
  • Außer: Für die Beglaubigung von Unterschriften und Kopien von deutschen Ausweisdokumenten ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.
  • Für die Beantragung müssen Sie vorab einen Termin reservieren. 

Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 3,75 Euro pro Beglaubigung
  • 2 Euro pro Unterschriftsbestätigung

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051