Personalausweis / Reisepass /
Kinderreisepass / eID-Karte

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um verschiedene Ausweisdokumente für sowohl Erwachsene als auch Kinder, wie zum Beispiel benötigte Unterlagen zur Beantragung, Gebühren und Gültigkeitsdauer. 

Die Beantragung ist nur mit vorheriger Terminreservierung möglich. Die Abholung von bereits beantragter Ausweisdokumente ist ohne Termin an der Servicetheke möglich.

Personalausweis (BPA)

Alle Deutschen, die in Brühl ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Personalausweis beim Bürgeramt beantragen. Die Bearbeitungsdauer beträgt 3-4 Wochen. Eine persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich.

Alle FAQs zur Beantragung, Kosten und Abholung des Personalausweises gibts beim Bundesministerium des Innern für Heimat:

Benötigte Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (Anforderungen biometrisches Lichtbild siehe Fotomustertafel Link zur Bundesdruckerei unten), nicht älter als zwölf Monate.

Zusätzlich benötigte Unterlagen bei Personen unter 16 Jahren

Benötigt wird:

  • Bei der erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokumentes wird die Geburtsurkunde des Kindes zum Abgleich der Daten im Melderegister benötigt. Sollte bereits ein Ausweisdokument vorhanden sein, ist dieses zur Beantragung mitzubringen. Bei ausländischen Urkunden ist zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin / einen Dolmetscher oder eine Übersetzerin / einen Übersetzer vorzulegen. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder vereidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen Sie im Original vorlegen. Bei einer mehrsprachigen internationalen Geburtsurkunde ist keine Übersetzung erforderlich.
  • Wenn nur ein Elternteil vorspricht, muss dieses eine schriftliche Einverständniserklärung des zweiten Elternteils vorlegen (Download siehe unten) und von beiden Elternteilen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
  • Sind beide Elternteile sorgeberechtigt und ein Teil verweigert die Unterschrift, kann beim zuständigen Amtsgericht ein vorläufiger Sorgerechtsbeschluss für die alleinige Beantragung des Kinderreisepasses angefordert werden.
  • Wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist, so benötigen wir einen Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht:
    • Bei Geschiedenen gilt als Nachweis zum Beispiel das Original-Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder der Original-Sorgerechtsbeschluss.
    • Bei Ledigen gilt als Nachweis eine Negativbescheinigung vom Jugendamt. Mit der Negativbescheinigung Sorgerecht belegen Sie, dass Sie das alleinige Sorgerecht besitzen. Diesen Nachweis erhalten Sie auf Antrag bei dem für Sie zuständigen Jugendamt.
  • Sind andere Personen beteiligt (Kinderheim, Betreuung etc.) ist die Person antragsberechtigt, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes hat.
  • Ein persönliches Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss!
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als sechs Monate.
  • Ab dem zehnten Lebensjahr muss das Kind persönlich unterschreiben. Es darf aber auch früher unterschreiben, wenn es seinen Namen schreiben kann.

Schriftliche Einverständniserklärung

Wenn nur ein Elternteil bei der Passbeantragung für minderjährige Kinder vorspricht, muss folgende schriftliche Einverständniserklärung des zweiten Elternteils vorgelegt werden:

Download Zustimmungserklärung Ausweisdokumente

Antragsverfahren / Gebühren

Antragsverfahren

  • Wir leiten Ihren Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises an die Bundesdruckerei weiter, die den Personalausweis herstellt.
  • Nach Fertigstellung des Personalausweises wird Ihnen der Brief mit PIN, PUK und Sperrkennwort (PIN-/PUK-Brief) zugeschickt.
  • PIN und PUK benötigen Sie für die Online-Ausweisfunktion (Informationen zur Online-Ausweisfunktion).
  • Das Sperrkennwort benötigen Sie, wenn der Personalausweis / die eID-Karte verloren oder gestohlen wurde.

Die Daten bitte sorgfältig aufbewahren. Wenn Sie den Brief von der Bundesdruckerei erhalten haben, können Sie Ihren Ausweis im Bürgeramt abholen.

Die Abholung des Personalausweises im Bürgeramt kann durch eine dritte Person unter Vorlage einer Vollmacht und der alten Dokumente erfolgen. Auch Ehegatten brauchen eine Vollmacht.

Gebühren bei Ausstellung eines BPA:

  • 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
  • 37,00 Euro für Personen über 24 Jahren
  • Vorläufiger BPA 10,00 Euro
  • Vorläufiger BPA außerhalb der Dienstzeit 28,00 Euro
  • Verlustanzeige kostenlos

Bei Verlust des Personalausweises bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument (mit Lichtbild versehen) sowie das Familienbuch mit. Sollten Sie kein Dokument besitzen, welches Sie ausweist, bringen Sie bitte eine Person (Eltern oder Geschwister) mit, die Ihre Identität bestätigt. Diese Person muss sich ebenfalls ausweisen können.

Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?

Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.

Der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt oder verlängert. Seit 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Vielmehr kann für ein Kind ein Kinderreisepass oder ein ePass beantragt werden. Neben diesen Reisedokumenten können Kinder, wie Erwachsene auch, einen Personalausweis besitzen. Eine Notwendigkeit besteht hierfür jedoch nicht, da Kinder noch nicht der Ausweispflicht unterliegen. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Gültigkeitsdauer:

  • Zehn Jahre
  • bei Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre
  • eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich

Online-Ausweisfunktion (eID) – PIN ändern / neu setzen

Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch könnten Sie Ihren Ausweis auch online verwenden. Mit dem Online-Ausweis können Sie sich sicher im Internet ausweisen. Sie würden dann Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch erledigen. Das würde Zeit, Kosten und Wege sparen (Informationen zum Online-Ausweisen).

Für den Fall, dass Sie Ihren Online-Ausweis nutzen möchten,

  • dieser aber nicht aktiviert ist
  • Sie ihren PIN-Brief (mit Transport-PIN und PUK) nicht finden
  • Sie Ihre selbstgewählte PIN vergessen haben sollten
  • die PIN blockiert ist

können Sie Ihren Personalausweis beim Brühler Bürgeramt kostenfrei aktivieren lassen und Ihre neue PIN setzen. 

Befreiung von der Ausweispflicht

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen können, kann Ihnen auf Antrag eine Befreiung von der Ausweispflicht erteilt werden, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Brühl gemeldet sind.

Wer von der Ausweispflicht befreit ist, ist nicht mehr verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen.

Die Ausnahmegenehmigung gilt nur in Deutschland. Eine Reise in das Ausland ist damit nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktueller Personalausweis
  • wenn vorhanden: Kopie des Bescheides über den Pflegegrad mindestens eine ärztliche Bescheinigung
  • wenn vorhanden: Kopie eines Schwerbehindertenausweises oder Bescheides des Versorgungsamtes
  • wenn eine Betreuung vorliegt, Kopie der Betreuungsurkunde oder Vorsorgevollmacht

Gebühren  

  • keine

Antragsverfahren

  • Die Beantragung kann unter Verwendung eines Formulars oder formlos schriftlich
  • auf dem Postweg an folgende Anschrift erfolgen: Bürgeramt Brühl, Frau Kollin, 50319 Brühl
  • Im Fall einer persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin mit Frau Kollin, Telefon: 02232 793630, E-Mail: ckollin@bruehl.de.

Downloads


Reisepass

Alle Deutschen, die in Brühl ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass beim Bürgeramt beantragen. Eine persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich, da sowohl eine Unterschrift als auch Fingerabdrücke benötigt werden.

Bei der erstmaligen Ausstellung eines Reisepasses in Brühl bringen Sie bitte zusätzlich Ihren Personalausweis mit.

Benötigte Unterlagen

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • ein biometrietaugliches aktuelles Passbild, nicht älter als zwölf Monate  

Zusätzlich benötigte Unterlagen bei Personen unter 18 Jahren

Benötigt wird:

  • Bei der erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokumentes wird die Geburtsurkunde des Kindes zum Abgleich der Daten im Melderegister benötigt. Sollte bereits ein Ausweisdokument vorhanden sein, ist dieses zur Beantragung mitzubringen. Bei ausländischen Urkunden ist zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin / einen Dolmetscher oder eine Übersetzerin / einen Übersetzer vorzulegen. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder vereidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen Sie im Original vorlegen. Bei einer mehrsprachigen internationalen Geburtsurkunde ist keine Übersetzung erforderlich.
  • Wenn nur ein Elternteil vorspricht, muss dieses eine schriftliche Einverständniserklärung des zweiten Elternteils vorlegen (Download siehe unten) und von beiden Elternteilen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
  • Sind beide Elternteile sorgeberechtigt und ein Teil verweigert die Unterschrift, kann beim zuständigen Amtsgericht ein vorläufiger Sorgerechtsbeschluss für die alleinige Beantragung des Kinderreisepasses angefordert werden.
  • Wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist, so benötigen wir einen Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht:
    • Bei Geschiedenen gilt als Nachweis zum Beispiel das Original-Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder der Original-Sorgerechtsbeschluss.
    • Bei Ledigen gilt als Nachweis eine Negativbescheinigung vom Jugendamt. Mit der Negativbescheinigung Sorgerecht belegen Sie, dass Sie das alleinige Sorgerecht besitzen. Diesen Nachweis erhalten Sie auf Antrag bei dem für Sie zuständigen Jugendamt.
  • Sind andere Personen beteiligt (Kinderheim, Betreuung etc.) ist die Person antragsberechtigt, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes hat.
  • Ein persönliches Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss!
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als sechs Monate.
  • Ab dem zehnten Lebensjahr muss das Kind persönlich unterschreiben. Es darf aber auch früher unterschreiben, wenn es seinen Namen schreiben kann.

Schriftliche Einverständniserklärung

Wenn nur ein Elternteil bei der Passbeantragung für minderjährige Kinder vorspricht, muss folgende schriftliche Einverständniserklärung des zweiten Elternteils vorgelegt werden:

Download Zustimmungserklärung Ausweisdokumente

Abholung / Gebühren

Die Abholung des Reisepasses im Bürgeramt kann durch eine dritte Person unter Vorlage einer Vollmacht und der alten Dokumente erfolgen. Auch Eheleute brauchen eine Vollmacht.

Gebühren:

  • Reisepass: 70,00 Euro
  • Reisepass bei Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro

Die Bundesdruckerei in Berlin stellt Ihren Reisepass her. In der Regel können Sie mit circa vier Wochen Bearbeitungsdauer rechnen. In der Sommerzeit liegt die Bearbeitungszeit allerdings bei neun Wochen und mehr. Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgehändigt.

Vorläufige Ausweisdokumente / Passdokumente / Expresspass

Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise, wenn Sie sofort einen Pass benötigen und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Weisen Sie bitte den wichtigen Grund für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Schriftform nach, wie z.B. durch Vorlage Ihrer Reisunterlagen, die belegen, dass ein Expresspass vor Reiseantritt nicht mehr rechtzeitig ausgehändigt werden kann.

Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgehändigt. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal ein Jahr.

Allerdings wird der vorläufige Reisepass von einigen Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt. Bei Reisen in viele Länder gilt: Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des Reiselandes.

Nähere Informationen finden Sie auch unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

Expressreisepass

In eiligen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen.

Die Aushändigung erfolgt nach circa fünf Werktagen. Der Expresspass ist zehn Jahre gültig. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Expresspass sechs Jahre gültig.


Vorläufiger Personalausweis

Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument und die Ausstellung eines regulären Personalausweises ist bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs nicht möglich? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Die Eilbedürftigkeit für die Ausstellung eines vorläufigen Ausweises ist von Ihnen durch mündlichen Vortrag zu begründen.

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Die Gültigkeitsdauer orientiert sich am wichtigen Grund. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt drei Monate.

Aufgrund der kurzen Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises wird empfohlen, gleichzeitig einen neuen "richtigen" Personalausweis zu beantragen. Damit ersparen Sie sich doppelte Wege- und Wartezeiten. Der vorläufige Personalausweis wird bei Abholung des neuen Personalausweises eingezogen und verliert damit auch seine Gültigkeit.

Antragsverfahren

Für die Antragstellung wird benötigt:

  • Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, und/oder
  • Ihren Kinderreisepass bzw. Kinderausweis und/oder
    Ihren Personalausweis
  • ggfs. Nachweise über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise
    Flugtickets)
  • ein aktuelles Lichtbild, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand.
  • haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sie sind Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit

Wichtig: Weil Sie die Ausweisdokumente eigenhändig unterschreiben müssen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Eine persönliche Vorsprache ist nötig. 

Abholung durch einen Bevollmächtigten: Die Abholung des Reisepasses oder Personalausweises kann durch eine andere Person unter Vorlage einer Vollmacht und der alten Dokumente erfolgen. Auch Eheleute brauchen eine Vollmacht, sofern sie bei Antragstellung nicht schriftlich hinterlegt haben, dass der Ausweis von der Ehefrau / vom Ehemann abgeholt wird.

Tipp: Wenn Sie mit Ihren Kindern Auslandsreisen unternehmen wollen, denken Sie bitte auch an die Kinderreisepässe.

Gebühren

  • Express-Bestellung: zusätzlich 32 Euro (insgesamt 92Euro)
  • Vorläufiger Reisepass: 26 Euro
  • 48-Seiten-Pass: zusätzlich 22 Euro (insgesamt 82 Euro)
  • Vorläufiger Personalausweis 10 Euro

Antragstatus Ausweis / Pass

Sie haben einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt und möchten wissen, ob Sie diesen beim Brühler Bürgeramt abholen können? Den Bearbeitungsstatus Ihres in Brühl beantragten Bundespersonalausweises oder Reisepasses können Sie online ermitteln.

Jetzt online den Bearbeitungsstatus prüfen

Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  • Wählen Sie die Art des Dokumentes aus.
  • Tragen Sie die Seriennummer des neuen Dokumentes ein
    • Diese Seriennummer entnehmen Sie bitte dem Ihnen bei der Antragstellung ausgehändigten Informationsschreiben zur Abholung Ihres Ausweisdokuments
  • Füllen Sie das Feld "Geburtsdatum" aus.
  • Durch Klicken der Schaltfläche "Antragsstatus ermitteln" erhalten Sie die gewünschte Auskunft.

Soweit der Status "bei Behörde eingegangen" angezeigt wird, können Sie Ihr Dokument im Brühler Bürgeramt abholen.

Bringen Sie bitte Ihr altes Ausweisdokument mit. Es wird bei der Abholung eingezogen. Wenn Sie es wünschen, kann Ihnen Ihr bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass entwertet überlassen werden.

Beim Personalausweis beachten Sie bitte folgende Besonderheit:
Ihren Personalausweis können Sie erst abholen, nachdem Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben.

Nach Herstellung des Personalausweises bei der Bundesdruckerei in Berlin erhalten Sie automatisch einen Brief mit Informationen über Ihren Personalausweis und Informationen über die Online-Ausweisfunktion mit PIN und PUK. Dieses gilt auch für Jugendliche über 16 Jahren.

Bei der Abholung des Ausweises müssen Sie im Brühler Bürgeramt erklären, dass Sie den PIN-Brief erhalten haben.

Besonderheiten bei Jugendlichen unter 16 Jahren:

Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Online-Funktion automatisch ausgeschaltet; diese erhalten auch keinen PIN-Brief.

Besonderheiten bei der Abholung der Ausweisdokumente durch Dritte:

Für die Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Füllen Sie bitte dafür das Ihnen bei der Antragstellung ausgehändigte Informationsschreiben zur Abholung Ihres Ausweisdokuments vollständig aus. Die bevollmächtigte Person muss die von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht, den eigenen Ausweis sowie Ihr altes Ausweisdokument bei der Abholung vorlegen.

Ihr altes Ausweisdokument ist beim Bürgeramt abzugeben und wird entwertet. Wenn Sie das alte Dokument entwertet zurückerhalten möchten, so kreuzen Sie das bitte in der Vollmacht entsprechend an.

Kinderreisepass

Bislang wurde für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr ein gesondertes Dokument, der sogenannte Kinderreisepass, ausgestellt. Dieses Dokument entfällt ab 1. Januar 2024. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Kinder bekommen ab 1. Januar 2024 dann auch einen normalen Reisepass bzw. Personalausweis.

eID-Karte

Seit dem 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die eID-Karte ("Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis") beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Mit der Online-Ausweisfunktion der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher und einfach online ausweisen, beispielsweise, um digitale Behördengänge zu erledigen.

Achtung: Die eID-Karte ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung und kann in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Personalausweisportal.

Das Brühler Bürgeramt ist nur für die Beantragung zuständig, wenn Sie in Brühl gemeldet sind. Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, sind die deutschen Auslandsvertretungen für Sie zuständig.

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.


Erforderliche Unterlagen

  • Heimatpass oder Identitätskarte

Gebühren

  • 37 Euro

Antragsverfahren

Wir leiten Ihren Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte an die Bundesdruckerei weiter, welche die eID-Karte ausstellt.

Nach Fertigstellung der eID-Karte wird Ihnen der Brief mit PIN, PUK und Sperrkennwort zugeschickt. Die Daten bitte sorgfältig aufbewahren. PIN und PUK benötigen Sie für die Online-Funktion. Das Sperrkennwort benötigen Sie, wenn die eID-Karte verloren oder gestohlen wurde.

Wenn Sie den Brief von der Bundesdruckerei erhalten haben, können Sie Ihre eID-Karte im Brühler Bürgeramt ohne Termin abholen.

Die Abholung kann im Bürgeramt durch eine dritte Person unter Vorlage einer Vollmacht und einem Identitätsdokument erfolgen. Auch Ehegatten brauchen eine Vollmacht.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051