Alle Deutschen, die in Brühl ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Personalausweis beim Bürgeramt beantragen. Die Bearbeitungsdauer beträgt 3-4 Wochen. Eine persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich.
Benötigt wird:
- Bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (Anforderungen biometrisches Lichtbild siehe Fotomustertafel Link zur Bundesdruckerei unten), nicht älter als sechs Monate.
- Bei Personen unter 16 Jahren zusätzlich: Zustimmungserklärung beider gesetzlicher Vertreter. Wenn nur ein Elternteil vorspricht, muss dieses eine schriftliche Einverständniserklärung des zweiten Elternteils vorlegen (Download siehe unten) und von beiden Elternteilen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Dies gilt nicht bei allein Sorgeberechtigten: Hier wird der Original-Sorgerechtsbeschluss benötigt.
Antragsverfahren
- Wir leiten Ihren Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises an die Bundesdruckerei weiter, die den Personalausweis herstellt.
- Nach Fertigstellung des Personalausweises wird Ihnen der Brief mit PIN, PUK und Sperrkennwort (PIN-/PUK-Brief) zugeschickt.
- PIN und PUK benötigen Sie für die Online-Ausweisfunktion (Informationen zur Online-Ausweisfunktion).
- Das Sperrkennwort benötigen Sie, wenn der Personalausweis / die eID-Karte verloren oder gestohlen wurde.
Die Daten bitte sorgfältig aufbewahren. Wenn Sie den Brief von der Bundesdruckerei erhalten haben, können Sie Ihren Ausweis im Bürgeramt abholen.
Die Abholung des Personalausweises im Bürgeramt kann durch eine dritte Person unter Vorlage einer Vollmacht und der alten Dokumente erfolgen. Auch Ehegatten brauchen eine Vollmacht.
Gebühren bei Ausstellung eines BPA:
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 37,00 Euro für Personen über 24 Jahren
- Vorläufiger BPA 10,00 Euro
- Vorläufiger BPA außerhalb der Dienstzeit 28,00 Euro
- Verlustanzeige kostenlos
Bei Verlust des Personalausweises bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument (mit Lichtbild versehen) sowie das Familienbuch mit. Sollten Sie kein Dokument besitzen, welches Sie ausweist, bringen Sie bitte eine Person (Eltern oder Geschwister) mit, die Ihre Identität bestätigt. Diese Person muss sich ebenfalls ausweisen können.
Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt oder verlängert. Seit 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Vielmehr kann für ein Kind ein Kinderreisepass oder ein ePass beantragt werden. Neben diesen Reisedokumenten können Kinder, wie Erwachsene auch, einen Personalausweis besitzen. Eine Notwendigkeit besteht hierfür jedoch nicht, da Kinder noch nicht der Ausweispflicht unterliegen. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Gültigkeitsdauer:
- Zehn Jahre
- bei Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre
- eine Verlängerung ist in keinem Fall möglich