Fischereischein

Wer die Fischerei mit der Handangel ausübt, muss im Besitz eines Fischereischeines sein. Der Fischereischeinbei muss beim Angeln mitgeführt werden. Er ist bei einer Kontrolle vor Ort vorzeigen.

Jahresfischereischein für ein Kalenderjahr

Voraussetzung

  • Mindestalter 14 Jahre
  • Fischereiprüfung



Benötigte Unterlagen

  • Prüfungszeugnis o. abgelaufenen Fischereischein
  • Personalausweis
  • bei Neuausstellung Passbild



Gebühr inkl. Fischereiabgabe: 16 €

Fünfjahresfischereischein für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre

Voraussetzung

  • Mindestalter 14 Jahre
  • Fischereiprüfung


Benötigte Unterlagen

  • Prüfungszeugnis o. abgelaufenen Fischereischein
  • Personalausweis
  • bei Neuausstellung Passbild


Gebühr inkl. Fischereiabgabe: 48 €

Jugendfischereischein für 1 Kalenderjahr

(Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers)
Voraussetzung

Jugendliche, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben

Benötigte Unterlagen

  • Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
  • Kinderausweis bzw. Pass
  • bei Neuausstellung Passbild


Gebühr inkl. Fischereiabgabe: 8 €

Sonderfischereischein

Erteilung eines

  • Sonderfischereischeines 16 €
  • Sonderfischereischein für fünf Jahre 48 €
  • Erteilung eines Ersatzfischereischeines 10 €
    (bei Verlust des Originalscheines)

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051