Fischereischein
Wer die Fischerei mit der Handangel ausübt, muss im Besitz eines Fischereischeines sein. Der Fischereischeinbei muss beim Angeln mitgeführt werden. Er ist bei einer Kontrolle vor Ort vorzeigen.
Jahresfischereischein für ein Kalenderjahr
Voraussetzung
- Mindestalter 14 Jahre
- Fischereiprüfung
Benötigte Unterlagen
- Prüfungszeugnis o. abgelaufenen Fischereischein
- Personalausweis
- bei Neuausstellung Passbild
Gebühr inkl. Fischereiabgabe: 16 €
Fünfjahresfischereischein für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre
Voraussetzung
- Mindestalter 14 Jahre
- Fischereiprüfung
Benötigte Unterlagen
- Prüfungszeugnis o. abgelaufenen Fischereischein
- Personalausweis
- bei Neuausstellung Passbild
Gebühr inkl. Fischereiabgabe: 48 €
Jugendfischereischein für 1 Kalenderjahr
(Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers)
Voraussetzung
Jugendliche, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben
Benötigte Unterlagen
- Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
- Kinderausweis bzw. Pass
- bei Neuausstellung Passbild
Gebühr inkl. Fischereiabgabe: 8 €
Sonderfischereischein
Erteilung eines
- Sonderfischereischeines 16 €
- Sonderfischereischein für fünf Jahre 48 €
- Erteilung eines Ersatzfischereischeines 10 €
(bei Verlust des Originalscheines)