Allgemeine Informationen
Das Brühler Bürgeramt fungiert in dieser Angelegenheit lediglich als annehmende Stelle. Die Unterlagen können beim Bürgeramt der Stadt Brühl abgegeben werden. Von hier wird der Antrag an die Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises weitergeleitet.
Ihr Führerschein wurde von einem Gericht oder durch die Führerscheinstelle entzogen oder Sie haben zur Vermeidung einer Entziehung freiwillig auf Ihren Führerschein verzichtet. Es stellt sich die Frage "Wann darf ich wieder Auto fahren? Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück? Muss ich zur MPU, also zu einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung?"
Mit dem Entzug Ihres Führerscheins ist Ihre bisherige Fahrberechtigung erloschen. Sie müssen Ihre Fahrerlaubnis und damit die Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins neu beantragen.
Falls im Strafverfahren eine Sperrfrist festgesetzt wurde, können Sie den Antrag frühestens sechs Monate vor deren Ablauf stellen.
Vor jeder Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss die Führerscheinstelle prüfen, ob Sie wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind oder ob Bedenken gegen die körperliche, geistige und charakterliche Eignung bestehen. Bei Eignungszweifeln, insbesondere unter Berücksichtigung aller bekannt gewordenen Verkehrsverstöße und/oder Straftaten, kann die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) fordern. Dies wird jedoch im Einzelfall entschieden.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) stellt auf ihrer Website Informationen, Hinweise und Tipps rund um das Thema MPU zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Pass oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- ein biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
- Unterschriftenfolie (auf dem Antrag unten einkleben
- (polizeiliches) Führungszeugnis (Belegart O) (ebenfalls beim Brühler Bürgeramt zu beantragen)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung (mind. 9 x 45 min), wenn nicht bereits nachgewiesen. Sofortmaßnahmen am Unfallort sind nicht ausreichend.
- Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:
- Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:
- Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV))
- Ärztliches Zeugnis (Anlage 5 Nr. 1 FeV (Musterformular))
- Qualifikationsnachweis für Schlüsselnummer 95 (bei gewerblicher Nutzung)
- Für die Klassen D1, D1E, D und DE zusätzlich
- Leistungsuntersuchung durch Betriebs- / Arbeitsmediziner (Anlage 5 Nr. 2 FeV)
Gebühren
- 123 Euro (Antrag Wiedererteilung) zzgl. 13 Euro (Antrag Führungszeugnis)
Antragsverfahren
- Den Antrag auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nimmt das Bürgeramt entgegen. Wir leiten Ihren Antrag an die Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises weiter. Die weitere Bearbeitung erfolgt durch die Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises.
- Hinsichtlich der Dauer der Bearbeitungszeiten lesen Sie bitte die Informationen auf der Website des Rhein-Erft-Kreises.
- Formular für die Wiedererteilung eines Führerscheins