Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Das Führungszeugnis muss man persönlich bei der Bürgerberatung beantragen. Dabei muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Für die Erteilung eines Führungszeugnisses sind Gebühren (13,00 €) zu zahlen.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • für private Zwecke
    Dieses Führungszeugnis wird Ihnen direkt zugeleitet.
  • zur Vorlage bei einer Behörde
    Dieses Führungszeugnis wird unmittelbar an die von Ihnen benannte Behörde geschickt


Wenn im Führungszeugnis steht: "Inhalt: Keine Eintragung", dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf.

Führungszeugnis online

Seit September 2014 besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein Führungszeugnis online im Internet zu beantragen.

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss sowie ein passendes Lesegerät.

Weitere Informationen:

Das neue Führungszeugnis
Februar 2019

www.fuehrungszeugnis.bund.de
Online-Portal des Bundesamts für Justiz


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