Untersuchungsberechtigungsschein
Sie beginnen eine Ausbildung und sind bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig? Dann ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, für die Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz benötigen. Für diese Untersuchung bekommen Sie im Brühler Bürgeramt einen Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt, den Sie einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl vorlegen. Dies gilt sowohl für die Erst- als auch Nachuntersuchung.
Das Brühler Bürgeramt ist nur zuständig, wenn Sie in Brühl mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Wenn der Wohnsitz im Ausland liegt, ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk sich der Ort der Beschäftigung befindet.
Untersuchungsberechtigungsscheine können nur ausgehändigt werden, wenn Jugendliche am Tage des Beginns der Beschäftigung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der IHK Köln.
Den Untersuchungsberechtigungsschein können Sie sowohl für die Erstuntersuchung als auch für die Nachuntersuchung online beantragen. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird postalisch an Ihre Wohnanschrift gesandt.
Online-Antrag Untersuchungsberechtigungsschein