Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister wird beim deutschen Bundesamt für Justiz geführt und enthält nach § 149 Gewerbeordnung Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsentscheidungen (z.B. Gewerbeuntersagungen etc) rund um die Gewerbetätigkeit.

Im Rahmen von Zuverlässigkeitsprüfungen, zum Beispiel um ein Gewerbe eröffnen zu können, werden regelmäßig von den Ämtern Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister verlangt. Diese ähneln von Inhalt und Zweck her den polizeilichen Führungszeugnissen.

Jede Person (natürliche oder juristische Person) kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen gewerberechtlichen Entscheidungen und rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen, erhalten (=gewerbliches Führungszeugnis).

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Website des Bundesamtes für Justiz

Erforderliche Unterlagen

  • Bei natürlichen Personen
    • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass bzw. Nationalpass)
  • Bei Anträgen für Auskünfte über Firmen (juristische Personen)
    • Angaben über Rechtsform, Handelsregister-Nummer, Sitz des Unternehmens
    • Nachweis über die Vertretungsvollmacht (Nachweis durch Handels- oder Genossenschaftsregister)

Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 13 Euro.

Antragsverfahren

  • Als natürliche Person müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Brühl gemeldet sein und den Antrag unter Vorlage Ihres Lichtbildausweises persönlich beim Brühler Bürgeramt stellen. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
  • Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Brühl haben und im Handelsregister eingetragen sein.
    • es darf nur die Geschäftsleitung den Antrag persönlich stellen
    • die juristische Person kann sich bei Antragstellung nur durch eine Person vertreten lassen, deren Bevollmächtigung im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist
    • die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen
  • Ihr Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und entsprechend der Beleg-Art entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt.
  • Den Antrag können Sie über das Serviceportal des Bundesamtes für Justiz aber auch online stellen. Bezüglich der technischen Voraussetzungen beachten Sie bitte unter dem Menüpunkt "Formulare" die dort aufgelisteten Informationen "Häufige Fragen".
  • Nur mit vorheriger Terminreservierung.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051