Neue Regeln für das Zusammenleben in der Stadt – Rat beschließt „Brühler Stadtordnung“

Die alte „Brühler Straßenordnung“ von 1998 hat ausgedient und wird durch die „Brühler Stadtordnung“ ersetzt. Auf neue Regeln müssen sich nicht nur Katzen- und Hundebesitzende sowie Gastronomen einstellen, fast jeder ist betroffen.

Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung vom 06.05.2019 eine neue „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ für das Brühler Stadtgebiet beschlossen. Die neue Verordnung ersetzt die „Straßenordnung“ von 1998. Der neue Name soll klarer zum Ausdruck bringen, dass die Verordnung nicht nur öffentliche Straßen, sondern ebenfalls öffentliche Anlagen, wie Sport- und Spielplätze, sowie Privatgrundstücke betrifft. Aber es gibt nicht nur Neuerungen in diesen Bereichen. Auch für öffentliche Flächen gibt es Einschränkungen. So fällt ab sofort das öffentliche Urinieren und Notdurft verrichten sowie u.a. aggressives Betteln unter die allgemeine Verhaltenspflicht. Wer dieser entgegen handelt, muss mit einem Verwarn- bzw.- Bußgeld von bis zu 150 Euro rechnen.

Aufmerksam lesen sollten vor allem Tierbesitzende die neue Stadtordnung. So werden Katzenbesitzende, die ihrem Tier den Zugang ins Freie gewähren, auf ausdrücklichen Wunsch des Kreisveterinäramtes, dazu angehalten, ihre Freigänger vom Tierarzt kastrieren, sowie mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Auch wer einen freilebenden Streuner lediglich regelmäßig füttert und sonst keinen Kontakt zu dem Tier hat, kann als dessen Halter angesehen werden. Ziel dieser Maßnahmen ist laut Kreisveterinäramt die Verminderung unkontrollierter Vermehrung der Tiere und eine einhergehende Minderung vermeidbaren Leids freilebender Katzen.
Hundebesitzende werden in Zukunft aufmerksamer Gassi gehen müssen. Die neue Verordnung sieht vor, dass Hunde in bestimmten öffentlichen Anlagen, dazu zählen Sport- und Spielplätze, sowie Schulhöfe, nicht mehr willkommen sind. Bei vielen öffentlichen Anlagen besteht dieses Verbot schon seit längerem, Schilder am Eingang der jeweiligen Anlagen weisen darauf hin. Mit der neuen Verordnung wird dieses Verbot nun auf alle öffentlichen Anlagen ausgedehnt und gilt nun auch ohne entsprechenden Hinweis am Eingang.
Auch neu in die Stadtordnung aufgenommen wurden das Wegwerfen oder Zurücklassen von Zigarettenkippen, Spucken und Ausspucken von Kaugummis sowie das Zurücklassen von Trinkbechern.
Noch mehr Sauberkeit verspricht sich der Rat von einer neuen Regelung nach Kölner Vorbild. So sind Gastronomiebetreibende verpflichtet, Müll – im Umkreis von 30 Meter um ihren Betrieb herum und soweit er ihnen eindeutig zuzuordnen ist – selbst, oder von ihren Angestellten entfernen zu lassen. Das Aufstellen ausreichend großer Mülleimer im Sichtbereich wird ebenfalls zur Pflicht gemacht.
Neu ist auch, dass das Rauchen auf Spielplätzen verboten ist. Wurde es in der Vergangenheit mit Schildern am Eingang untersagt, gilt es jetzt als feste Regel für jeden Spielplatz.
Die komplette Brühler Stadtordnung, inklusive eines neu aufgelegten Verwarnungs- und Bußgeldkataloges, finden Interessierte im aktuellen Amtsblatt und auf der Website der Stadt Brühl. In Kraft getreten ist die neue Stadtordnung am 23. Mai 2019.

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