Denkmalschutz

Denkmalschutz und Denkmalpflege zählen heute zu den wichtigsten Aufgaben der Stadt auf kulturellem Gebiet. Gerade in einer Zeit, in der das Bewusstsein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in hohem Maße sensibilisiert ist, kommt dem Anliegen der Bewahrung unseres gebauten oder im Boden verborgenen historischen Erbes besondere Bedeutung zu.

1980 trat in Nordrhein-Westfalen das Denkmalschutzgesetz in Kraft. Seit dieser Zeit müssen sämtliche Bau- und Bodendenkmäler erfasst und in getrennten Denkmallisten eingetragen werden.

Brühl hat 260 eingetragene Baudenkmäler, darunter sind fünf Kirchen, zwei Kapellen, 30 Kreuze, ein Brunnen, eine Skulptur, zwei Gartenanlagen und zwei Friedhöfe. Des Weiteren findet man in Brühl 21 ausgewiesene Bodendenkmalbereiche mit Resten von mittelalterlichen Töpferbezirken, Stadtbefestigungen, Burganlagen und Vorgängerkirchen.

Das Schloss Augustusburg und Schloss Falkenlust tragen die Nummer 1 und 2 in der Brühler Denkmalliste der Baudenkmäler und wurden 1984 in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen.

Das älteste Baudenkmal ist das Haus "Zum Stern" von 1531 und das jüngste Baudenkmal ist ein Industriebau aus dem Jahre 1977.

Denkmalschutz geht alle an, weil er jedem von uns etwas zu sagen hat. Er hilft uns, die Vergangenheit für unsere heutige Zeit verständlich zu machen. Durch die Erhaltung des historischen Erbes bewahren wir den Einblick in die Lebens- und Arbeitsbedingungen früherer Epochen.


Untere Denkmalbehörde

Die Aufgaben des Denkmalschutzes werden in Brühl von der "Unteren Denkmalbehörde" als Sonderordnungsbehörde eigenständig wahrgenommen. Der Denkmalschutz ist organisatorisch integriert im Fachbereich Bauen und Umwelt.

Die Untere Denkmalbehörde handelt auf der Rechtsgrundlage des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW).

Übergeordnete Behörden sind der Rhein-Erft-Kreis als Obere Denkmalbehörde und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW als Oberste Denkmalbehörde.

Die sehr umfangreichen Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde gliedern sich in die Bereiche "Denkmalschutz" und "Denkmalpflege".


Denkmalschutz
Die Unterschutzstellungen von Bau- und Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern und Denkmalbereichen gehören zu den Aufgaben des Denkmalschutzes.

Zusätzlich wird eine Denkmalliste getrennt nach Bau- und Bodendenkmälern geführt.

Denkmalpflege
Alle Vorgänge die dem Erhalt der eingetragenen Denkmäler dienen bezeichnet man als Denkmalpflege. Die Erteilung von Erlaubnissen bei geplanten Veränderungen an Denkmälern, die Gewährung von Zuschüssen, Steuerbescheinigungen und Stellungnahmen im Rahmen der Stadtentwicklung gehören zu den Aufgaben.

Beratung und Betreuung der Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer sowie der Denkmalnutzenden ist ein weiterer wichtiger Punkt der Arbeit.

Tag des offenen Denkmals
Jeweils am 2. Sonntag im September findet der Tag des offenen Denkmals statt.

Ziel des Tags des offenen Denkmals ist es, die Öffentlichkeit für die Bedeutung des kulturellen Erbes zu sensibilisieren und Interesse für die Belange der Denkmalpflege zu wecken.


Steuervergünstigungen

Ist ein Gebäude unter Schutz gestellt, haben die Eigentümerinnen und Eigentümer die Pflicht, das Gebäude nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten zu erhalten.

Steuererleichterungen insbesondere im Einkommenssteuerrecht schaffen einen Anreiz, privates Kapital für die Erhaltung von Denkmälern einzusetzen. Sie sind Ausgleich für die Last der Erhaltung, die das Denkmalschutzgesetz den im Eigentum von Kulturgütern befindlichen Personen im Interesse der Allgemeinheit auferlegt.

Über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für die Pflege und Erhaltung von Denkmälern informiert die Broschüre "Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer". Die Broschüre ist hier als PDF-Datei abrufbar.

Eine entsprechende Steuerbescheinigung über die erhöht abschreibbaren Kosten stellt die Untere Denkmalbehörde auf Antrag aus. Die Steuerbescheinigung kann erst nach Fertigstellung der Maßnahme erteilt werden.

Die Anträge stehen hier zum Download bereit:


Weitere Infos & Downloads:

Denkmalschutzgesetz NRW
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW
Broschüre Denkmäler im Privateigentum - Hilfe durch Steuererleichterungen

Deutsche Stiftung Denkmalschutz - Tag des offenen Denkmals

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051