Bürgerbeteiligung

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Ziel der Bürgerbeteiligung ist es, den Bürgerinnen und Bürgern über den gesetzlich vorgesehenen Rahmen hinaus die aktive und frühzeitige Einbindung in die kommunalen Entscheidungsprozesse zu ermöglichen. Sie sollen darin unterstützt werden, eigene Standpunkte und Anregungen einzubringen und somit an der Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes und des Gemeinwesens aktiv mitzuarbeiten.

Eine wirkungsvolle Bürgerbeteiligung bedeutet somit, bei allen wichtigen Vorhaben der Stadt Transparenz herzustellen und in einem gemeinsamen Prozess zu der für Brühl und seine Einwohnerinnen und Einwohner bestmöglichen Lösung zu gelangen - auch wenn diese aufgrund unterschiedlicher Interessenslagen nicht immer die Zustimmung aller finden kann. Letztendlich entscheiden der Rat bzw. die Fachausschüsse als die demokratisch legitimierten Gremien. Wenn dies jedoch in Kenntnis der von der Öffentlichkeit geäußerten Anregungen und Bedenken geschieht, kann das Ziel erreicht werden, zu einer breiten Akzeptanz in der Öffentlichkeit für alle Projekte und Vorhaben zu gelangen. 

Als Grundlage für die Abläufe von Bürgerbeteiligungsverfahren innerhalb der Verwaltung wurden die Leitlinien erarbeitet und vom Rat der Stadt Brühl beschlossen. Sie geben für alle Akteure klar definierte und verbindliche Qualitäts-kriterien vor. In den Leitlinien sind auch die Instrumente der Vorhabenliste sowie der Beteiligungsprotokolle zur Dokumentation der Beteiligungsverfahren verankert.

Weitere Informationen zu allen laufenden Bebauungsplanverfahren erhalten Sie auch unter der Rubrik Planverfahren im Bereich "Planen, Bauen & Umwelt". Hier haben Sie auch die Möglichkeit, die entsprechenden Pläne einzusehen und sich während der Neuaufstellung von Bebauungsplänen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Gestaltung zu beteiligen.

Der Bereich Bürgerbeteiligung ist im Bürgermeisterbüro eingerichtet und mit Jürgen Spenrath sowie Tatjana Wesch als Ansprechpersonen besetzt. Ihre Aufgaben bestehen unter anderem darin, die Beteiligungsprozesse zu begleiten und als Bindeglied zwischen den Akteuren (Politik, Verwaltung und Bürgerschaft) zu fungieren.

Darüber hinaus werden im Bürgermeisterbüro die Aufgaben der gesetzlich verankerten Beteiligungsverfahren nach den §§ 24 bis 26 Gemeindeordnung NRW wahrgenommen (Anregungen und Beschwerden, Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide).


Beteiligungsportal der Stadt Brühl

Im Beteiligungsportal der Stadt Brühl finden Sie verschiedene Möglichkeiten, sich zu Themen aus Politik, Gesellschaft und Verwaltung zu beteiligen.

Sei es die Suche nach zukünftigen Carsharing-Plätzen, die Neugestaltung einer Straße oder die Umfrage zu Sportangeboten für Kinder – nutzen Sie die Gelegenheit zur Mitwirkung an Beteiligungsverfahren oder besuchen Sie unsere Informationsveranstaltungen sowie Öffentlichkeitsbeteiligungen. 


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Das steht an:

  • derzeit stehen keine öffentlichen Termine an

Bürgerinformationsveranstaltungen:
Präsentationen und Protokolle

25. Januar 2024
Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung – Bürgerpark Brühl-Ost

Download:


Weitere Informationen:

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051