Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Die Anmeldung können Sie frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vornehmen. Damit Sie Ihre Trauung frühzeitig planen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin schon vor der Anmeldung zu reservieren. Für Termine an Freitagnachmittagen und Samstagen ist die Zahlung einer Reservierungsgebühr in Höhe von 50 Euro erforderlich. Diese wird bei der Anmeldung / Durchführung der Eheschließung wieder verrechnet.
Wohnen Sie beide nicht in Brühl, dann ist das Standesamt Brühl für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist aber dennoch in Brühl möglich. Melden Sie dann Ihre Eheschließung bitte beim Standesamt Ihres Wohnortes an.
Wollen Sie im Ausland heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.
Unterlagen zur Anmeldung
Wenn Sie beide Ihren Hauptwohnsitz in Brühl haben, volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und noch nicht verheiratet oder verpartnert waren, müssen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mitbringen:
• Personalausweis oder Reisepass
Sie müssen sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
• Nachweis der Geburtsdaten und der Namensführung
Wenn Sie in Deutschland geboren sind, müssen Sie eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister vorlegen. Eine Geburtsurkunde oder eine Abstammungsurkunde reichen nicht aus. Sie erhalten die Abschrift bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat.
• Geburtsurkunde Ihrer gemeinsamen Kinder
Haben Sie ein gemeinsames Kind, so benötigen wir eine Geburtsurkunde, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind. Eine solche Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem die Geburt Ihres Kindes eingetragen wurde.
Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen:
• Sollte jemand von Ihnen nicht in Brühl gemeldet sein, so benötigen Sie eine neue erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstandes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland ausgestellt.
• Wenn Sie im Ausland geboren sind, muss die Urkunde durch einen Dolmetscher oder einen Übersetzer übersetzt werden. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Sollte die Urkunde nicht in lateinischen Buchstaben verfasst sein, ist eine Transliteration nach ISO-Norm notwendig. Eine Übersetzung ist nicht notwendig, wenn Sie eine internationale Urkunde vorlegen, die auch in deutsch verfasst ist. Auch die Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
• Sollten Sie als Aussiedler oder Übersiedler nach Deutschland gekommen sein, benötigen Sie neben Ihrer Geburtsurkunde mit Übersetzung den Nachweis Ihrer Namensführung, zum Beispiel eine Bescheinigung nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes oder das Familienbuch ihrer Eltern.
• Sollte sich Ihr Name durch eine Namensänderung geändert haben, ist die Vorlage der Namensänderungsurkunde notwendig.
• Wenn Sie bereits in Deutschland verheiratet oder verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, beziehungsweise die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk. Sollten Sie im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, müssen Sie die Eheurkunde beziehungsweise die Lebenspartnerschaftsurkunde vorlegen.
• Ist Ihre Ehe oder Partnerschaft erst vor kurzem aufgelöst worden, so dass die Auflösung noch nicht im Eheregister beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen ist, reicht neben der Ablichtung des Eheregisters oder Partnerschaftsregister auch das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aus. Das rechtskräftige Scheidungsurteil müssen Sie auch vorlegen, wenn Ihre Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland erfolgte. Sollte die Auflösung Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft im Ausland erfolgt sein, wird dringend eine Beratung beim Standesamt empfohlen, da die Auflösung unter Umständen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden muss.
Trauorte:
- Standesamt im Max-Ernst-Kabinett in der Bahnhofstraße 21
- Kapitelsaal Rathaus Uhlstraße
- Kaiserbahnhof Kierberger Str. 158
- Kornkammer Kurfürstenstraße
- Manufaktur Hamburger Straße
- Phantasialand Hotel Ling Bao und Hotel Matamba
- Wasserturm Liblarer Str. 181
Für die Nutzung des Kapitelsaales sowie für eine Trauung in einer unserer Außenstellen wird eine zusätzliche Gebührenpauschale in Höhe von 120 Euro berechnet.
Eheschließung mit Auslandbeteiligung
Wenn jemand von Ihnen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist eine vorhergehende persönliche Beratung erforderlich. Sie erhalten dann von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind.
Eheschließung bei Wohnsitz außerhalb von Brühl
Nachdem Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes angemeldet haben, schickt Ihr Wohnortstandesamt uns die Unterlagen zu. Alternativ werden Ihnen die Unterlagen mitgegeben. Bei Übersendung der Unterlagen bekommen Sie von uns die offizielle Terminbestätigung oder wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Sollte das Wohnsitzstandesamt Ihnen die Unterlagen mitgegeben haben, muss einer von Ihnen so bald wie möglich bei uns vorsprechen und die Unterlagen abgegeben.
Termine für Eheschließungen an einem Samstag:
Monat / Jahr
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Termin
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April 2023 |
22. April 2023 (ausgebucht) |
Mai 2023 |
6. Mai 2023 (ausgebucht) 20. Mai 2023 (ausgebucht) |
Juni 2023 |
3. Juni 2023 (ausgebucht) 17. Juni 2023 (ausgebucht) |
Juli 2023 |
1. Juli 2023 (ausgebucht) 22. Juli 2023 (ausgebucht) |
August 2023 |
12. August 2023 (ausgebucht) 26. August 2023 (ausgebucht) |
September 2023 |
9. September 2023 (ausgebucht) 23. September 2023 (ausgebucht) |
Oktober 2023 |
21. Oktober 2023 (ausgebucht) |
November 2023 |
11. November 2023 |
Dezember 2023 |
2. Dezember 2023 (eingeschränkt) 16. Dezember 2023 |
Die Termine können unter den Telefonnummern 02232 793860, 02232 793870 und 02232 793880 reserviert werden.
Die Berücksichtigung von schriftlichen Reservierungswünschen ist leider nicht möglich.
Trauzimmer im Standesamt im Max-Ernst-Kabinett