Standesamt


Bürgerinnen und Bürger sind häufig der Meinung, das Standesamt sei nur zuständig, wenn geheiratet wird. Tatsächlich begleitet Sie das Standesamt Ihr ganzes Leben lang. Beginnend mit der Geburt, über die Anmeldung der Eheschließung, die Eheschließung selbst bis hin zum Sterbefall. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Standesamt beurkunden alle vorgenannten Vorgänge.

Hier gelangen Sie zum Online-Antrag für Urkundenanforderungen. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Überschrift Urkundenservice.

Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung 


Geburt

Zuständig für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird, egal, wo die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt gemeldet sind (wohnen). Nur dieses Standesamt darf später dann auch für das Kind Geburtsurkunden ausstellen oder beglaubigen.

Welche Unterlagen für die Beurkundung vorgelegt werden müssen, kann sehr unterschiedlich sein. Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen eine Hilfestellung sein, bei Unklarheiten können Sie sich jederzeit an das Standesamt wenden.

Das Krankenhaus stellt eine Geburtsanzeige aus. Damit dort schon alles richtig eingetragen werden kann, legen Sie bitte

  • die Geburtsurkunden von Mutter und Vater
  • bei verheirateten Eltern zusätzlich eine Eheurkunde
  • Eheurkunde und Nachweis über die Auflösung der Ehe bei geschiedenen Müttern oder verwitweten Müttern

dem Krankenhaus vor.

Kontrollieren Sie die Geburtsanzeige, vor allem, ob der/die Vorname(n) des Kindes richtig geschrieben sind. Werden zwei Vornamen durch einen Bindestrich verbunden, so werden diese zu einem Vornamen, d.h. das Kind muss später auch immer mit diesem Doppelnamen unterschreiben und gerufen werden. Ist die Geburt eines Kindes einmal beurkundet, so ist eine Änderung des Geburtseintrages nicht mehr möglich.

Nachdem Sie sich davon überzeugt haben, dass alle Angaben korrekt sind, muss die Geburtsanzeige von beiden Eltern unterschrieben werden. Bei ledigen Müttern reicht diese Unterschrift aus.
Die Geburt eines Kindes soll innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden. Daher wird die Geburtsanzeige von dem Krankenhaus an das Standesamt weitergeleitet.

Nun führt Sie der Weg zum Standesamt, damit das Kind beurkundet werden kann. Hierzu sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • die Geburtsurkunden der Eltern
  • bei verheirateten Eltern zusätzlich eine Eheurkunde
  • Eheurkunde und Nachweis über die Auflösung der Ehe bei geschiedenen Müttern oder verwitweten Müttern
  • Reisepässe bei ausländischer Staatsangehörigkeit
  • Registrierscheine oder Vertriebenenausweise bei Spätaussiedlern
  • Bescheinigungen über Namensänderungen sofern der Familienname oder Vorname geändert wurde
  • Einbürgerungsurkunde bei Wechsel der Staatsangehörigkeit

Achtung: Ausländische Urkunden müssen im Original mit Übersetzung vorgelegt werden!

Bei getrennter Namensführung verheirateter Eltern, müssen diese beim ersten Kind gemeinsam zum Standesamt kommen, um den Familiennamen des Kindes zu bestimmen. Dieser gilt dann für alle weiteren in der Ehe geborenen Kinder. Das Gleiche gilt bei nicht verheirateten Eltern mit gemeinsamer Sorge.

Werden Kinder während bestehender Ehe geboren und ist der Ehemann ist nicht der leibliche Vater des Kindes, so gilt er vor dem Gesetz dennoch zunächst einmal als Vater – sogenannter "Scheinvater" – des Kindes und muss auch die Geburtsanzeige mit unterschreiben.

Die Vaterschaft zu einem nichtehelichen Kind kann beim Jugendamt oder beim Standesamt anerkannt werden. Hierzu ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Daher ist es sinnvoll, wenn beide Eltern dies gleichzeitig erledigen. Möchten Sie neben der Vaterschaftsanerkennung auch die gemeinsame Sorge erklären, dann sprechen Sie bitte bei dem Jugendamt ihres Wohnortes vor, diese Erklärung kann nicht im Standesamt abgegeben werden.
Um den Vater im Geburtseintrag des Kindes eintragen zu können, benötigt das Standesamt eine Geburtsurkunde (ausländische Urkunden im Original mit Übersetzung) des Vaters, eine Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und sofern erklärt, der Sorgeerklärung, und einen Personalausweis (ausländische Staatsangehörige benötigen einen Reisepass).

Ist die Geburt beurkundet erhalten sie zweckgebundene Bescheinigungen für:

  • Kindergeld
  • Hilfe bei Schwanger- oder Mutterschaft bei der Krankenkasse
  • Elterngeld

Gebühren

Die Beurkundung einer Geburt ist grundsätzlich gebührenfrei. Auch die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Geburtsurkunden kosten nichts.

Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden. Die erste Urkunde kostet dann 10 Euro, jede weitere Urkunde 5 Euro.

Die Anmeldung des Kindes beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgt durch das Standesamt.

Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtenregister können nur von dem Standesamt ausgestellt oder beglaubigt werden, das die Geburt des Kindes beurkundet hat.

Lebenspartnerschaften

Seit dem 1. Oktober 2017 können keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden, sondern es werden nun Ehen geschlossen.

Wenn Sie in der Vergangenheit eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, haben Sie seit dem 1. Oktober 2017 die Möglichkeit, Ihre bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Hierbei handelt es sich um eine Eheschließung, für die grundsätzlich das Standesamt Ihres Wohnortes zuständig ist. Die Eheschließung kann aber auch in jedem anderen Standesamt in Deutschland durchgeführt werden.

In Brühl können Sie Ihre Lebenspartnerschaft direkt mit der Prüfung der Voraussetzungen in den Räumen des Standesamtes oder in einer Zeremonie mit Gästen an verschiedenen Trauorten in eine Ehe umwandeln.

Bei der zeremoniellen Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe müssen Sie die Trauung vorher anmelden. Zuständig dafür ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes, durchgeführt werden kann die Umwandlung dann aber auch bei einem anderen Standesamt. Die Anmeldung können Sie frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trautermin vornehmen.

Damit Sie Ihre Trauung frühzeitig planen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin schon vor der Anmeldung zu reservieren.

Wenn Sie beide Ihren Hauptwohnsitz in Brühl und Ihre Lebenspartnerschaft in Brühl begründet haben, müssen Sie nur Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Sollte eine oder einer von Ihnen nicht in Brühl wohnhaft sein, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung Ihrer auswärtigen Meldebehörde.

Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft nicht in Brühl begründet haben, müssen Sie eine aktuelle Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister und eine Abschrift aus dem Geburtenregister (Geburtsurkunde) mitbringen.

Eheschließung

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Die Anmeldung können Sie frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vornehmen. Damit Sie Ihre Trauung frühzeitig planen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin schon vor der Anmeldung zu reservieren. Für Termine an Freitagnachmittagen und Samstagen ist die Zahlung einer Reservierungsgebühr in Höhe von 50 Euro erforderlich. Diese wird bei der Anmeldung / Durchführung der Eheschließung wieder verrechnet.

Wohnen Sie beide nicht in Brühl, dann ist das Standesamt Brühl für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist aber dennoch in Brühl möglich. Melden Sie dann Ihre Eheschließung bitte beim Standesamt Ihres Wohnortes an.

Umgekehrt ist die Eheschließung auch bei anderen Standesämtern möglich. Anmelden müssen Sie sich jedoch beim Standesamt Brühl, wenn Sie hier mit Wohnsitz gemeldet sind. Wir schicken Ihre Unterlagen weiter zu Ihrem Wunschstandesamt.

Wollen Sie im Ausland heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.

Unterlagen zur Anmeldung

Wenn Sie beide Ihren Hauptwohnsitz in Brühl haben, volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und noch nicht verheiratet oder verpartnert waren, müssen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mitbringen:

• Personalausweis oder Reisepass
Sie müssen sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.

• Nachweis der Geburtsdaten und der Namensführung
Wenn Sie in Deutschland geboren sind, müssen Sie eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister vorlegen. Eine Geburtsurkunde oder eine Abstammungsurkunde reichen nicht aus. Sie erhalten die Abschrift bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat.

• Geburtsurkunde Ihrer gemeinsamen Kinder
Haben Sie ein gemeinsames Kind, so benötigen wir eine Geburtsurkunde, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind. Eine solche Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem die Geburt Ihres Kindes eingetragen wurde.

Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen

• Sollte jemand von Ihnen nicht in Brühl gemeldet sein, so benötigen Sie eine neue erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstandes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland ausgestellt.

• Wenn Sie im Ausland geboren sind, muss die Urkunde durch einen Dolmetscher oder einen Übersetzer übersetzt werden. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Sollte die Urkunde nicht in lateinischen Buchstaben verfasst sein, ist eine Transliteration nach ISO-Norm notwendig. Eine Übersetzung ist nicht notwendig, wenn Sie eine internationale Urkunde vorlegen, die auch in deutsch verfasst ist. Auch die Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.

• Sollten Sie als Aussiedler oder Übersiedler nach Deutschland gekommen sein, benötigen Sie neben Ihrer Geburtsurkunde mit Übersetzung den Nachweis Ihrer Namensführung, zum Beispiel eine Bescheinigung nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes oder das Familienbuch ihrer Eltern.

• Sollte sich Ihr Name durch eine Namensänderung geändert haben, ist die Vorlage der Namensänderungsurkunde notwendig.

• Wenn Sie bereits in Deutschland verheiratet oder verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk, beziehungsweise die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk. Sollten Sie im Ausland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, müssen Sie die Eheurkunde beziehungsweise die Lebenspartnerschaftsurkunde vorlegen.

• Ist Ihre Ehe oder Partnerschaft erst vor kurzem aufgelöst worden, so dass die Auflösung noch nicht im Eheregister beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen ist, reicht neben der Ablichtung des Eheregisters oder Partnerschaftsregister auch das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aus. Das rechtskräftige Scheidungsurteil müssen Sie auch vorlegen, wenn Ihre Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland erfolgte. Sollte die Auflösung Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft im Ausland erfolgt sein, wird dringend eine Beratung beim Standesamt empfohlen, da die Auflösung unter Umständen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden muss.

Trauorte

Für die Nutzung des Kapitelsaales sowie für eine Trauung in einer unserer Außenstellen wird eine zusätzliche Gebührenpauschale in Höhe von 120 Euro berechnet.

Standesamt in Rathaus B, Steinweg 1

Wir freuen uns, Sie in unserem modernen und stilvollen Trauzimmer im Standesamt Brühl begrüßen zu dürfen. Unser Trauzimmer ist sorgfältig gestaltet und strahlt eine zeitgemäße Eleganz aus, die Ihren besonderen Moment unvergesslich macht.

Die Einrichtung des Trauzimmers besticht durch eine harmonische Kombination aus Weiß, Beige und Grau, wodurch eine ruhige und ansprechende Atmosphäre geschaffen wird. Die cremefarbenen Stühle und der weiße Tisch fügen sich nahtlos in das moderne Design ein und bieten gleichzeitig einen stilvollen Kontrast. Der Parkettboden unterstreicht nicht nur die Ästhetik des Raumes, sondern verleiht ihm auch eine warme und einladende Note.

Mit einer Kapazität von bis zu 40 Personen schafft unser Trauzimmer eine intime und dennoch großzügige Umgebung für Ihre Trauung.

Nach der Trauung können Sie und Ihre Gäste einen kleinen Innenhof nutzen, um bei einem Sektempfang auf das frisch geschlossene Bündnis anzustoßen. Dieser gemütliche Innenhof bietet eine private und einladende Atmosphäre, um die ersten Augenblicke als frisch verheiratetes Paar zu genießen.
Das Standesamt liegt zudem auf der Fußgängerzone, und der wunderschöne Schlosspark des Schlosses Augustusburg ist fußläufig erreichbar. Dieser Park bietet nicht nur eine malerische Kulisse für romantische Spaziergänge, sondern lädt auch dazu ein, nach der Trauung unvergessliche Fotos zu machen. Die Kombination aus dem stilvollen Ambiente des Trauzimmers, der Fußgängerzone und dem idyllischen Schlosspark schafft eine traumhafte Umgebung für Ihre Hochzeit.

Kapitelsaal Rathaus A, Uhlstraße 3

Herzlich willkommen im Kapitelsaal – einem einzigartigen Ort für unvergessliche Trauungen und festliche Empfänge.

Der Kapitelssaal, einst der Speisesaal eines historischen Franziskanerklosters, erstrahlt heute als ein eleganter Raum für den schönsten Tag Ihres Lebens. Mit einer Kapazität von bis zu 60 Personen bietet dieser Raum eine festliche Atmosphäre.
Der Saal ist nicht nur historisch bedeutsam, sondern beeindruckt auch durch eine prächtige Stuckdecke, die dem Raum eine ganz besondere Note verleiht. Die kunstvollen Details schaffen eine romantische Kulisse, die perfekt zu den feierlichen Momenten einer Trauung passt. Durch die Nähe zum Schlosspark genießen Sie zudem eine malerische Umgebung, die sich für unvergessliche Hochzeitsfotos eignet.
Nach der Trauung können Sie und Ihre Gäste im Kapitelsaal einen kleinen Sektempfang genießen, um auf die frisch geschlossene Ehe anzustoßen. Hier stehen Ihnen Stehtische und Sektgläser zur Verfügung.

Eheschließung mit Auslandbeteiligung

Wenn jemand von Ihnen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist eine vorhergehende persönliche Beratung erforderlich. Sie erhalten dann von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind.

Eheschließung bei Wohnsitz außerhalb von Brühl

Nachdem Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes angemeldet haben, schickt Ihr Wohnortstandesamt uns die Unterlagen zu. Alternativ werden Ihnen die Unterlagen mitgegeben. Bei Übersendung der Unterlagen bekommen Sie von uns die offizielle Terminbestätigung oder wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Sollte das Wohnsitzstandesamt Ihnen die Unterlagen mitgegeben haben, muss einer von Ihnen so bald wie möglich bei uns vorsprechen und die Unterlagen abgegeben.


Termine für Eheschließungen an einem Samstag:


Monat / Jahr

Termin

Dezember 2023

2. Dezember 2023 (ausgebucht)
16. Dezember 2023⁢ (ausgebucht)

Januar 2024

13. Januar 2024

Februar 2024

24. Februar 2024 (ausgebucht)

März 2024

16. März 2024 (ausgebucht)

April 2024

27. April 2024 (ausgebucht)

Mai 2024

25. Mai 2024 (ausgebucht)

Juni 2024

8. Juni 2024 (ausgebucht)
22. Juni 2024⁢ (ausgebucht)

Juli 2024

6. Juli 2024 (ausgebucht)
20. Juli 2024⁢ (ausgebucht)

August 2024

10. August 2024 ⁢(ausgebucht)
24. August 2024⁢ ⁢(ausgebucht)

September 2024

7. September 2024⁢ (ausgebucht)
21. September 2024⁢⁢ (ausgebucht)

Oktober 2024

19. Oktober 2024 (ausgebucht)

November 2024

16. November 2024 (ausgebucht)

Dezember 2024

14. Dezember 2024

Die Termine für die Eheschließungen an den Samstagen 2024 können ausschließlich telefonisch unter den Telefonnummern 02232 793860 und 02232 793870 reserviert werden. Reservierungen per Mail können leider nicht berücksichtigt werden.

Sterbefälle

Ein Sterbefall wird nur dann beim Standesamt Brühl beurkundet, wenn der Tod in Brühl eingetreten ist, egal wo eine Person wohnt.

Zur Beurkundung eines Sterbefalles sind folgende Unterlagen erforderlich:

• Ärztliche Todesbescheinigung
• Sterbefallanzeige
• Freigabebescheinigung der Polizei (bei nicht natürlichen Sterbefällen)
• Nachweis über den letzten Wohnsitz (Ausweis oder Meldebescheinigung)
• Geburtsurkunde
• Eheurkunde bei Verheirateten
• Nachweis über die Auflösung der Ehe bei Verwitweten oder Geschiedenen
Ausländische Dokumente müssen im Original (keine Kopie) mit deutscher Übersetzung vorgelegt werden.

Eine Sterbeurkunde kann nur von dem Standesamt ausgestellt oder beglaubigt werden, das den Sterbefall beurkundet hat.
Gebühren: Die Beurkundung eines Sterbefalles ist grundsätzlich gebührenfrei.

Auch die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden, für Bestattung, Krankenkasse, Rente kosten nichts.

Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden. Die erste Urkunde kostet dann 10,00 €, jede weitere Urkunde 5,00 €.

Urkundenservice

Sie benötigen eine Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde oder eine Abschrift aus dem jeweiligen Register?

Nachfolgende Urkunden können beim Standesamt Brühl beantragt werden:

  • Geburtsurkunde (aus Registern der letzten 110 Jahre)
  • Sterbeurkunde (aus Registern der letzten 30 Jahre)
  • Eheurkunde (aus Registern der letzten 80 Jahre)
  • Lebenspartnerschaftsurkunde (aus allen Jahrgängen)

Bitte beachten Sie, dass Sie die gewünschte Geburtsurkunde nur vom Standesamt Brühl erhalten, wenn Sie in Brühl geboren sind, eine Sterbeurkunde, wenn die Person in Brühl gestorben ist und eine Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn Sie in Brühl geheiratet haben. Falls dies nicht der Fall ist, so wenden Sie sich bitte an das Standesamt, welches den Personenfall beurkundet hat.

Auskünfte aus Registern des Standesamtes Brühl, die vor den oben genannten Zeiträumen liegen, erhalten Sie beim Stadtarchiv.

Berechtigt, eine Urkunde zu erhalten, sind Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht. Bei der Beantragung einer Urkunde von einem Verwandten in gerader Linie (Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern …) teilen Sie uns bitte das Verwandtschaftsverhältnis mit. Von anderen Personen erhalten Sie nur Urkunden, wenn Sie uns Ihr rechtliches Interesse nachweisen.


Hinweis für Eltern von Neugeborenen

Urkunden für Neugeborene können nicht online beantragt werden. Wenn das Kind gerade geboren ist und Sie als Eltern noch keine Urkunden für die Anträge auf Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftshilfe bekommen haben, so schauen Sie bitte unter der Überschrift Geburt (weiter oben auf dieser Seite) nach dem dortigen Anmeldeverfahren.


Gebühren

  • Für die erste Ausfertigung einer Urkunde wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.
  • Für jede weitere mitbeantragte Ausfertigung wird eine Gebühr in Höhe von 5 Euro fällig.
  • Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei (maximal eine Urkunde)

Verfahren

Sie können die gewünschte Urkunde oder die Abschrift aus dem Register online oder schriftlich bestellen. Die gewünschte Urkunde wird Ihnen sodann per Post übersandt.

Eine telefonische Urkundenanforderung ist nicht möglich.

  • Onlineantrag (Zahlungsmittel: giropay, Visa, MasterCard, PayPal)
  • Beantragung per Post: Richten Sie ein formloses Schreiben an das Standesamt Brühl, 50321 Brühl. Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051