Inklusion und Behinderung
Gemeinsam verschieden sein
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen an unserer Gesellschaft teilnehmen können und alle etwas davon haben, wenn Inklusion weiter vorangebracht wird.
Wenn es weniger Treppen gibt, können Menschen mit Kinderwagen, ältere Menschen oder Personen mit Behinderung viel besser am sozialen Leben teilnehmen.
Wenn alle Menschen selbstverständlich dabei sein können, werden Unterschiede zunehmend unwichtig. Egal wie alt jemand ist, welches Geschlecht er oder sie hat, ob mit oder ohne Behinderung und unabhängig der Herkunft, durch Inklusion haben alle gleichermaßen die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Beratung für Menschen mit Behinderung
Die Inklusionsbeauftragte der Stadt Brühl ist Ihre Ansprechpartnerin in allen Belangen, die Menschen mit Behinderung betreffen. Sie berät in Schwerbehindertenangelegenheiten, bei der Antragstellung nach Schwerbehindertenrecht (§ 69 SGB IX), in Sachen Schwerbehindertenausweis Widerspruchsverfahren, Vermittlung von Organisationen, Institutionen und Selbsthilfegruppen, die Menschen mit Behinderung in ihren Rechten vertreten.
Informationen zu Beförderungszuschüssen, Ausweisen, Euroschlüsseln, Parkausweisen und Wegweisern finden Sie unter Ausweise und Nachteilsausgleiche.
Inklusion ist ein Menschenrecht
Inklusion ist in Deutschland ein gesellschaftliches und politisches Ziel. Daher steht seit 1994 in unserem Grundgesetz:
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." (Artikel 3, Grundgesetz)
Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. 175 Staaten weltweit verpflichten sich in ihr, die Inklusion in ihren Gesellschaften weiter voranzutreiben und dabei vor allem drei Grundsätzen zu folgen.
- Selbstbestimmung: Menschen mit Behinderung dürfen selbst entscheiden, wo sie wohnen oder welchen Beruf sie erlernen wollen.
- Teilhabe: Sie haben das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
- Gleichstellung: Menschen mit Behinderung sollen so leben können wie alle Menschen.
Erst wenn jeder Mensch akzeptiert wird, wie er oder sie ist, und die Abweichung vom Standard nicht mehr als Schwäche, sondern als potenzielle Stärke verstanden wird, können wir von Inklusion sprechen – von einer bunten Gesellschaft, in der wir verschieden sein dürfen. Und dass das sogar gut so ist.
Der Inklusionsscheck NRW
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Auch im Jahr 2025 fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit dem "Inklusionsscheck NRW" Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Insgesamt werden dafür 600.000 Euro bereitgestellt. Vereine, Organisationen oder Initiativen können ab sofort eine Pauschalförderung von 2.000 Euro für ihre Aktionen in Nordrhein-Westfalen beantragen.
Der Inklusionsscheck NRW kann unkompliziert und barrierefrei online auf www.inklusionsscheck.nrw.de beantragt werden.
Aktionsplan "NRW inklusiv" 2022
Die Landesregierung hat am 5. April 2022 den Aktionsplan "NRW inklusiv" beschlossen. Er bündelt aktuelle und zukünftige inklusionspolitische Maßnahmen der Landesministerien zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK):
Weitere Infos auf der Website der NRW-Landesregierung
Rechte von älteren Menschen mit Behinderung
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Publikation zum Thema in leichter Sprache verfasst.
Wege Rhein-Erft – Wegweiser für Menschen mit Behinderung
In der kostenlosen Broschüre "Wege Rhein Erft" werden über 300 barrierefreie Angebote im Rhein-Erft-Kreis aufgelistet. Dazu gehören Einrichtungen wie Rathäuser, öffentliche Toiletten oder auch Kirchen, Arztpraxen und Freizeitmöglichkeiten. Nach Städten sortiert werden barrierefreie Angebote ausführlich beschrieben. Erfahren Sie, ob es Rampen gibt, ob die Klingeln für Rollstuhlfahrende erreichbar sind oder ob der Aufzug Sprachansagen bietet.
Informieren Sie sich in der Broschüre "Wegweiser für Menschen mit Behinderung im Rhein-Erft-Kreis".
Notruf-App für alle – "nora"
Ob Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste: Mit der "nora"-App sind alle in Notsituationen erreichbar. Die bundesweite Notruf-App ist in den App-Stores zum kostenlosen Download bereit. Sie ist auch für Menschen mit einer Sprach- und/oder Hörbehinderung nutzbar.
Hier ist ein Video zur Vorstellung der Notruf-App zu finden.