„Gassi gehen“ – aber richtig!
Hundekot auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen und auf Spiel- und Bolzplätzen ist nicht nur unästhetisch, sondern auch unangenehm, wenn man hineintritt. Zudem stellt Hundekot für Mensch und Tier - insbesondere für Kinder, die in verschmutzten Sandkästen spielen und somit den Bakterien und Krankheitserregern in den Exkrementen ausgesetzt sind - eine gesundheitliche Gefährdung dar.
Die oben erwähnten öffentlichen Flächen dürfen nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Zum Wohle der Allgemeinheit und im Hinblick auf ein friedliches Miteinander appelliert die Stadtverwaltung Brühl an die Verantwortung und Einsicht der Hundehalterinnen und Hundehalter, die entstandenen Verunreinigungen unverzüglich und selbständig zu beseitigen, z. B. mit Hilfe eines Hundekotbeutels.
Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein Geschäft verrichtet und bitte bedenken Sie, dass auf Verkehrsflächen und in Anlagen alle Hunde an der Leine zu führen sind.
Im Wald darf Ihr Hund unangeleint laufen, sofern er die Wege nicht verlässt und jederzeit abrufbar ist. Abweichungen davon werden ausgeschildert oder gesondert bekannt gegeben.
Gehen Sie mit gutem Beispiel voran! Ansonsten riskieren Sie je nach Örtlichkeit (z. B. Straße oder Kinderspielplatz) Bußgelder zwischen 55 und 250 Euro. Die Rechtsgrundlage für die Ahndung findet sich in der Brühler Stadtordnung.
Eine Meldung darüber, dass Behältnisse für Hundekotbeutel leer sind, können Sie übrigens auf www.achtet-auf-bruehl.de abgeben. Der StadtServiceBetrieb füllt die Behältnisse regelmäßig auf, reagiert aber auch auf Meldungen „außer der Reihe“.
Kleines Hunde ABC
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