Nutzung der E-Scooter in Brühl

Bei verantwortungsvoller Nutzung könnte das E-Scooter-Sharing eine sinnvolle Ergänzung für die Mobilität in Brühl darstellen. Kurze Strecken, zum Beispiel zu Bushaltestellen oder den Bahnhöfen, können schnell per Elektrokleinstfahrzeug bewältigt werden. In der Praxis zeigen sich neben der originären Nutzung in Brühl aber zunehmend Probleme.

Die Stadtverwaltung möchte daher darauf aufmerksam machen, dass sie nicht für den Betrieb der E-Scooter in Brühl verantwortlich ist. Nach aktueller Rechtslage benötigen Unternehmen wie SPIN oder BIRD, die in Brühl aktiv sind, keine Sondergenehmigung für ihre Aktivitäten (es gibt aber ein laufendes Verfahren dazu, dass dies langfristig ändern könnte). Dementsprechend hat die Stadt Brühl auch keinen direkten Einfluss auf den Betrieb der E-Scooter oder kann diesen untersagen.

Das falsche Parken von E-Scootern ist sicherlich ärgerlich für die anderen Verkehrsteilnehmeden, kann aber genau wie bei falsch geparkten Pkw oder Fahrrädern nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Unternehmen SPIN und BIRD sammeln die Fahrzeuge im Regelfall innerhalb von 24 Stunden ein und stellen sie an geeigneten Orten adäquat wieder ab. Zudem räumt unterstützend auch das Brühler Ordnungsamt im Innenstadtbereich falsch geparkte Fahrzeuge zur Seite – obwohl dies eigentlich nicht zum Verantwortungsbereich gehört.
Beschwerden bezüglich falsch geparkten E-Scootern sind bitte direkt an die Unternehmen heranzutragen. Die Telefonnummern sind auf den E-Scootern vermerkt.
Ein viel größeres Problem zeigt sich aktuell aber im Nutzer- und Fahrverhalten von zumeist jungen Menschen. Augenscheinlich unter 18- oder sogar unter 14-jährige fahren oft verbotenerweise zu zweit auf einem E-Scooter durch die Stadt. Sicherheitsabstände zu Fußgängerinnen und Fußgängern, die verpflichtende Nutzung der Straße statt des Gehwegs oder die Richtung der Einbahnstraße werden nicht eingehalten. Auch Sachbeschädigungen und/oder Vandalismus nehmen zu. Hier appelliert die Stadt Brühl sowohl an die zumeist jungen Nutzerinnen und Nutzer als auch an deren Eltern: Die E-Scooter dürfen rechtlich gesehen zwar ab 14 Jahren gefahren werden, allerdings ist das Mieten von E-Scootern von SPIN und BIRD erst für volljährige Nutzerinnen und Nutzer möglich. Das Nutzen der Fahrzeuge der beiden Unternehmen ist Personen unter 18 Jahren also untersagt. Dasselbe gilt für die gleichzeitige Nutzung eines Rollers von zwei Personen. Wer gegen die Nutzerbedingungen des Anbieters verstößt, ist einerseits bei der Fahrt nicht versichert und andererseits werden die Nutzenden je nach Fehlverhalten auch gesperrt.
Das Befahren von Gehwegen oder Bereichen wie der Giesler-Galerie stellt eine erhebliche Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmenden dar und sollte unbedingt unterlassen werden. Die Stadt Brühl wird zukünftig vermehrt die Polizei bei entsprechenden Meldungen einschalten und ruft betroffene Privatpersonen und Unternehmen auf dies ebenso zu tun.

In einem Sondertermin hat die Stadt Brühl am vergangenen Mittwoch beide Anbieter auf die Probleme hingewiesen und entsprechende Maßnahmen eingefordert. Während BIRD zum Beispiel nun eine Altersverifizierung einführen wird, hat SPIN unter anderem die Flatrate verteuert, um Spaßfahrten von Jugendlichen weniger attraktiv zu machen, Fotos zur Abstellsituation des Rollers bei Mietende verpflichtend gemacht und bereits etliche Nutzerkonten, die gemeldet worden waren, gesperrt. Mit der Nennung von Uhrzeit und Nummernschild des E-Scooters kann Fehlverhalten von Nutzenden direkt an die Unternehmen gemeldet werden. Es kann dann seitens SPIN oder BIRD die verantwortliche Person ermittelt und sanktioniert werden.
Die Einrichtung von Fahrverbotszonen, die z. B. zu einem automatischen Abbremsen bzw. zur Beendigung der Fahrt führen würden, sind im Gegensatz zu anderen Ländern in Deutschland rechtlich nicht erlaubt. Parkverbotszonen sind in Brühl aber z. B. im Schlosspark oder auf Friedhöfen eingerichtet, sodass dort die Miete nicht beendet werden kann.
Während von SPIN aktuell etwa 150 E-Scooter im Brühler Stadtgebiet zur Verfügung stehen, wird dieses Angebot ab dem 22.04.21 durch weitere 100 Fahrzeuge des Unternehmens BIRD ergänzt. Auch vor dem Hintergrund dieser Flottenerweiterung ist ein zukünftig angemesseneres und rücksichtsvolleres Verhalten von allen Nutzenden essentiell für ein sicheres Miteinander im Brühler Straßenverkehr.

zurück

Um zum News-Archiv zu gelangen, klicken Sie bitte hier.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051