Stadt Brühl weiterhin „Fußgänger- und fahrradfreundliche Stadt“ – Verlängerungsurkunde durch die AGFS

Anfang des Monats fand digital die jährliche Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft der fußgänger- und fahrradfreundlichen Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS) statt. Thema der Versammlung waren unter anderem die Aktivitäten und die Ausrichtung der AGFS für das kommende Jahr, das im Januar in Kraft tretende Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW und die Verlängerungen der Mitgliedschaften von Kommunen.
Mitglieder des kommunalen Netzwerkes müssen sich alle sieben Jahre neu für die Mitgliedschaft bewerben und unter Beweis stellen, dass sie „aktiv und kontinuierlich daran arbeiten, zukunftsfähige, belebte und wohnliche Städte zu gestalten“ (AGFS). Neben der Stadt Brühl wurden 34 weitere Kommunen durch die Expertenkommission positiv bewertet und konnten per Post eine Verlängerungsurkunde in Empfang nehmen.
Die Stadt Brühl strebt im Jahr 2022 insbesondere die Umsetzung der im Rahmen des diesjährigen Fußverkehrs-Checks erarbeiteten Maßnahmen zur Förderung der Fußgängerfreundlichkeit sowie die weitere Qualifizierung des Radnetzes an. Zu letzterem gehören u. a. die Aufwertung von Radwegen durch Verbreiterungen oder neue Oberflächen, die Bevorrechtigung von Radfahrenden gegenüber dem motorisierten Verkehr an ausgewählten Knotenpunkten oder die Einrichtung neuer Fahrradstraßen. Auch die Abstellanlagen sollen sowohl in der Innenstadt als auch an Haltestellen des ÖPNV und an Grundschulen in 2022 aufgewertet und erweitert werden.
Weitere Informationen über die Arbeitsgemeinschaft Fußgänger- und Fahrradfreundlicher Städte sowie Vorhaben in Brühl finden Sie unter https://www.bruehl.de/radfahren.aspx
Über die AGFS
Die AGFS ist eines der größten kommunalen Netzwerke und versteht sich als Vorreiter moderner Mobilitätspolitik. Aktuell arbeiten 94 Kommunen in NRW an den Zielen des Vereins.
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