Meldung des Gartenwasserzählerstandes bis zum 31.01.2022
Um einen Teil der Schmutzwassergebühr für den Verbrauch von Frischwasser zur Bewässerung des Gartens zurück zu erhalten, ist es notwendig, dass der Zählerstand des Gartenwasserzählers bis zum 31.01.2022 der Stadt Brühl übermittelt wird.
Voraussetzung ist, dass der Gartenwasserzähler zuvor bei der Stadt Brühl angemeldet wurde. Die Meldung kann per Post (maßgeblich ist der Posteingangsstempel), per E-Mail, Fax oder über das Formular erfolgen.
Die Rückerstattung eines Teiles der Schmutzwassergebühr für das Verbrauchsjahr 2021 kann aufgrund der Satzungsregelung nicht erfolgen, wenn der Zählerstand nach dem 31.01.2022 gemeldet wird.
Bei Fragen steht Ihnen aus dem Fachbereich Tiefbau-Infrastruktur, Abteilung Abgaben, gerne Frau Kock per Mail unter mkock@a11bf26769d24c4885e8da46404d52ddbruehl.de oder telefonisch unter 02232 79-4940 zur Verfügung.
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