Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes: Beteiligung der Öffentlichkeit zu Schienenverkehrslärm

Wohnen Sie im Bereich der DB-Haupttrasse und fühlen Sie sich durch Eisenbahnlärm gestört? Dann haben Sie ab sofort die Möglichkeit, dies zu melden.

Die Umgebungslärmrichtlinie der EU verfolgt das Ziel, „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“. In Umsetzung dieser Richtlinie hat das zuständige Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einen Lärmaktionsplan (LAP) für Haupteisenbahnstrecken des Bundes erstellt (LAP 2017/2018, Teil A mit Anhang), der nun nach fünf Jahren aktualisiert wird. Wesentlicher Bestandteil ist die Bewertung der Lärmsituation auf der Grundlage der Lärmkartierung und der Beteiligung der Öffentlichkeit.

Bürgerinnen und Bürger können sich vom 13. März 2023 bis zum 24. April 2023 zum Schienenverkehrslärm äußern und ihre Einschätzung zu Lärmschutzmaßnahmen abgeben. Die Angaben der Öffentlichkeit helfen dem EBA dabei, die Lärmaktionsplanung zu aktualisieren. Auf der Beteiligungsplattform des EBA steht zu diesem Zweck ein Fragebogen zur Verfügung, der online ausgefüllt werden kann. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Die Ergebnisse der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden als Auswertungen in den Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplan einfließen.

Der Lärmaktionsplan aus 2017/2018 ist hier abrufbar.

Im Anschluss an die erste Phase erfolgt eine zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung Ende 2023. Hierzu erfolgt eine gesonderte Information. Dann können Teilnehmende eine Rückmeldung zum Prozess der Lärmaktionsplanung sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

Bürgermeister Dieter Freytag ruft alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf, über die Beteiligungsplattform Rückmeldungen zu geben und sich rege an der Aktualisierung des bundesweiten Lärmaktionsplans für Haupteisenbahn-strecken zu beteiligen.

Weiteres Informationsmaterial finden interessierte Bürgerinnen und Bürger im Medienbereich des EBA.

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