Energie und Umsatzsteuer: Das ändert sich zum 1. April

Pressemitteilung der Stadtwerke Brühl GmbH

Zum 31. März 2024 endet die von der Bundesregierung beschlossene temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Lieferung von Erdgas und Wärme. Ab 01. April 2024 beträgt diese wieder 19 Prozent.

Die Stadtwerke Brühl GmbH setzt diese umsatzsteuerliche Änderung gesetzeskonform für alle Abrechnungen um. Das heißt Kundinnen und Kunden zahlen bis zum 31. März 7 Prozent Umsatzsteuer auf ihren Verbrauch und ab dem 1. April 19 Prozent. Die Stadtwerke Brühl bitten ihre Kundinnen und Kunden daher zum Stichtag 31. März die aktuellen Zählerstände abzulesen und diese bis zum 15. April digital zu übermitteln. Ansonsten wird der Verbrauch nach gesetzlich vorgegebenen Regularien abgegrenzt.

Die Zählerstände können bequem über den Onlineservicebereich unter stadtwerke-bruehl.de/zaehlerstand, über das Kundenportal oder die Stadtwerke Brühl-App eingegeben werden. Eine Anpassung des Abschlags ist nicht notwendig. Bei den errechneten Abschlagszahlungen für das Jahr 2024 wurde die Änderung des Umsatzsteuersatzes bereits berücksichtigt.

zurück

Um zum News-Archiv zu gelangen, klicken Sie bitte hier.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051