Der Hund und sein "Geschäft"

Der Hund und sein "Geschäft"

Hundekot auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen und auf Spiel- und Bolzplätzen ist nicht nur unästhetisch, sondern auch unangenehm, wenn man hineintritt. Zudem stellt Hundekot für Mensch und Tier – insbesondere für Kinder, die in verschmutzten Sandkästen spielen und somit den Bakterien und Krankheitserregern in den Exkrementen ausgesetzt sind – eine gesundheitliche Gefährdung dar. Das Thema Hundekot führt daher seit Jahren zu Überlegungen, wie man das Ärgernis vermeiden und somit die Sicherheit und Ordnung in der Stadt Brühl festigen kann.
Die zuvor erwähnten öffentlichen Flächen dürfen nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Zum Wohle der Allgemeinheit und im Hinblick auf ein friedliches Miteinander appelliert die Stadtverwaltung Brühl an die Verantwortung und Einsicht der Hundehaltenden, die entstandenen Verunreinigungen selbst zu übernehmen und den Hundekot unverzüglich, selbständig zu beseitigen, z. B. mit Hilfe eines Hundekotbeutels.

Im Stadtgebiet Brühl befinden sich zurzeit 48 Hundekotbeutelstationen. Diese werden vom Stadtservice mit tatkräftiger und ehrenamtlicher Unterstützung der Brühler Hundefreunde betreut. Seit vergangenem Jahr führen die Brühler Hundefreunde die regelmäßige Bestückung der Stationen mit Hundekotbeutel durch, die sie vom Stadtservice erhalten.
Bitte entnehmen Sie die Beutel nur einzeln und nicht auf Vorrat. Oftmals werden die Beutel in den Stationen so geplündert, dass in kürzester Zeit keine mehr vorrätig sind.

Zur Karte mit allen Brühler Hundekotbeutelstationen

Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Sicherheit und Ordnung unter der E-Mail: spillatzke@42c8181de616409b9dcb1cf41839552bbruehl.de oder telefonisch unter 02232 793720 zur Verfügung.

Achten Sie als hundehaltende Person darauf, wo Ihr Hund sein Geschäft verrichtet und entsorgen es unverzüglich. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran!

Ansonsten riskieren Sie je nach Örtlichkeit (z. B. Straße oder Kinderspielplatz) Bußgelder zwischen 55 und 250 Euro. Eine Rechtsgrundlage für die Ahndung findet sich in der Brühler Stadtordnung.

zurück

Um zum News-Archiv zu gelangen, klicken Sie bitte hier.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051