Verkehrsführung rund um den innerstädtischen Janshof geändert

Mit der offiziellen Eröffnung des innerstädtisch liegenden Janshofs in der vergangenen Woche haben sich auch neue Regelungen zur Verkehrsführung rund um den Janshof selbst und den umliegenden Straßen ergeben. Die direkte Zufahrt von der Uhlstraße in die Wallstraße ist nicht mehr möglich, die Wallstraße ist wieder als Einbahnstraße ausgeschildert und kann von Janshof aus erreicht werden.

Der Janshof selbst konnte früher frei befahren werden, um vor Ort zu parken. Heute ist das Befahren aufgrund der Neugestaltung lediglich begrenzt möglich. Die Notwendigkeit zum Befahren des Janshofs ist jedoch auch entfallen, da es dort nur noch als solche ausgezeichnete Behinderten- und Anwohnerstellplätze gibt.
Frei zugänglich sind die aus der Uhlstraße kommend auf linker Seite liegenden Behindertenstellplätze sowie über die westlich gelegene Fahrspur des Janshofs die Zufahrt in die Janshofpassage und die Wallstraße.
Die auf der östlichen Seite liegende Zufahrt wird durch eine hydraulische Polleranlage geregelt, die nur manuell gesteuert werden kann. Berechtigte Anwohnende, deren Zu-/Ausfahrt der Tiefgarage auf dem Janshof selbst liegt, erhalten hier einen Zugang.
Eine weitere Polleranlage direkt hinter der Zufahrt zur Janshofpassage verhindert zudem die Durchfahrt zum Steinweg, dieser Weg ist der Feuerwehr vorbehalten.
Ein Umfahren der Platzmitte ist nicht mehr möglich, darüber hinaus ist das Befahren der Platzmitte nicht gestattet.

Neu Zugezogene oder Personen, die noch keinen Zugangschip erhalten haben, können sich mit dem Mietvertrag des Tiefgaragenstellplatzes an den Leiter der Abteilung Ordnung wenden: Herr Amann, 02232 79-3900, amann@a9dca2c91f584a84906666ac8ae82563bruehl.de

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