Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Funktionen der Wahlvorstände und Schriftführung für die Kommunalwahl 2025 gesucht

Für die Kommunalwahl am Sonntag, den 14. September 2025 und die möglicherweise am Sonntag, den 28. September 2025 stattfindenden Stichwahlen anlässlich der Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen werden noch dringend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Funktionen der Wahlvorstände und Schriftführungen gesucht. Damit die Wahl reibungslos und ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, ist die Stadt Brühl auf die tatkräftige Unterstützung ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen.
Gesucht werden insbesondere Personen, welche die Funktion als Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher oder Schriftführerin bzw. Schriftführer übernehmen möchten – sowohl in den klassischen Urnenwahlbezirken als auch in den Briefwahlvorständen.

Wer kann mithelfen?
Wahlhelferin/Wahlhelfer bei der Kommunalwahl kann werden, wer

  • am Wahltag Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Bürgerin/Bürger eines EU-Mitgliedstaates ist
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Stadtgebiet Brühl seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat und
  • nicht nach § 8 Kommunalwahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Vorkenntnisse in den gesuchten Funktionen bei vorherigen Wahlen sind von Vorteil.

Die Aufgaben der Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers sind:

  • Sie richten mit den übrigen Mitgliedern des Wahlvorstandes den Wahlraum ein. Dazu zählen z. B. das Aufstellen der Wahlurnen und Kabinen, das Anbringen der öffentlichen Bekanntmachung und Musterstimmzettel sowie die Beschilderung im Gebäude auf dem Weg zum Wahlraum.
  • Sie verpflichten die Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit im Sinne des Wahlgeheimnisses.
  • Sie leiten den Wahlvorstand, eröffnen und beenden die Wahlhandlung sowie die Stimmzählung.
  • Sie schlichten Streitigkeiten im Wahlraum.
  • Ihre Stimme gibt den Ausschlag, wenn bei Abstimmungen im Wahlvorstand Stimmengleichheit besteht.
  • Sie koordinieren die ordnungsgemäße Auszählung der Stimmen.
  • Sie überprüfen zusammen mit der Schriftführerin/dem Schriftführer nach Abschluss der Ergebnisermittlung, ob alle Mitglieder des Wahlvorstands die Niederschrift unterzeichnet haben.
  • Sie geben die Wahlergebnisse Ihres Wahlbezirks telefonisch an eine zentrale Sammelstelle weiter.
  • Sie geben die Wahlniederschrift und die Wahlunterlagen ab

Die Aufgaben der Schriftführerin/des Schriftführers sind:

  • Sie führen das Wählerverzeichnis und nehmen die Wahlscheine an.
  • Sie rechnen nach dem Ende der Wahlzeit (am Wahltag nach 18:00 Uhr) die Anzahl der Wählerinnen/Wähler in Ihrem Wahllokal aus.
  • Sie sind für das ordnungsgemäße Ausfüllen der Niederschrift zuständig.
  • Nach Abschluss der Ergebnisermittlung unterschreiben Sie die Niederschrift.
  • Sie überprüfen zusammen mit der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher nach Abschluss der Ergebnisermittlung, dass alle Wahlvorstandsmitglieder die Niederschrift unterschrieben haben.

Für die Tätigkeit am Wahltag in einem der Wahllokale im Stadtgebiet wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € gezahlt. Bei einem Einsatz als Mitglied in einem Briefwahlvorstand wird ein Betrag von 40,00 € Erfrischungsgeld. Jede Person, die die Funktion als Hauptwahlvorsteherin bzw. Hauptwahlvorsteher sowie als Hauptschriftführerin bzw. Hauptschriftführer übernimmt, bekommt zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10,00 €.
Wenn Sie sich als Wahlhelferin/als Wahlhelfer für die ausgerufenen Funktionen melden möchten, wenden Sie sich bitte an die Wahlorganisation der Stadt Brühl mit einer E-Mail wahlbuero@2cb58e7ed07f49b6a0fe1d949c728c99bruehl.de.
Bitte geben Sie in der E-Mail Ihren Vor- und Zunamen, Ihre Kontaktmöglichkeiten (Mobilfunknummer) sowie die gewünschte Funktion an. Die Mitarbeitenden der Wahlorganisation werden sich mit Ihnen Verbindung setzen und weitere Einzelheiten mit Ihnen abstimmen.

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