Erneute Aufstellung der 50. Flächennutzungsplanänderung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und zweite erneute öffentliche Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 3. Juli 2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuell gültigen Fassung die erneute Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich des Bebauungsplans 05.10 "Östlich Lindenstraße, westlich An der Schallenburg" beschlossen. In selbiger Sitzung wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der aktuell gültigen Fassung die zweite erneute öffentliche Beteiligung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die 50. Flächennutzungsplanänderung sieht die Änderung der Fläche für Landwirtschaft in Wohnbaufläche, Grünfläche und Fläche für Versorgungsanlagen vor. Die im FNP dargestellte Wohnbaufläche wird zurückgenommen und zukünftig als Grünfläche dargestellt.

In der Zeit vom 1. August bis einschließlich 19. September 2025 werden die Planunterlagen auf der Website der Stadt Brühl unter https://www.o-sp.de/bruehl/beteiligung veröffentlicht. Parallel dazu liegen die Planunterlagen öffentlich aus.
Interessierte und betroffene Bürgerinnen und Bürger können die Planunterlagen einsehen und sich zu den Planungen – vorzugsweise digital – äußern.

Auskünfte und Termine sind telefonisch unter den Telefonnummern 02232 79-5160 und 02232 79-5170 zu erfragen.

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