Erneute Aufstellung des Bebauungsplanes 05.10 „Östlich Lindenstraße, westlich An der Schallenburg“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und zweite erneute öffentliche Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.07.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuell gültigen Fassung die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes 05.10 „Östlich Lindenstraße, westlich An der Schallenburg“ beschlossen. In selbiger Sitzung wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der aktuell gültigen Fassung die zweite erneute öffentliche Beteiligung zum Bebauungsplan 05.10 „Östlich Lindenstraße, westlich An der Schallenburg“ sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 05.10 „Östlich Lindenstraße, westlich An der Schallenburg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnquartiers mit einer Kindertagestätte im Stadtteil Schwadorf geschaffen werden. Seit der letzten öffentlichen Beteiligung wurde das Konzept überarbeitet. Neben der veränderten Stellung und Höhenentwicklung der Gebäude wird eine Grünfläche im Osten des Plangebiets zur Schaffung eines begrünten Ortsrands festgesetzt. Die Erschließung des Gebiets erfolgt im Norden von der Bonnstraße.
In der Zeit vom 01.08. bis 19.09.2025 (einschließlich) werden die Planunterlagen auf der Website der Stadt Brühl unter https://www.o-sp.de/bruehl/beteiligung veröffentlicht. Parallel dazu liegen die Planunterlagen öffentlich aus.
Interessierte und betroffene Bürgerinnen und Bürger können die Planunterlagen einsehen und sich zu den Planungen vorzugsweise digital äußern.
Auskünfte und Termine sind telefonisch unter den Telefonnummern 02232 / 79-5160 und 02232 / 79-5170 zu erfragen.
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