Kommunalwahlen am 14. September 2025 – Einteilung des Wahlgebietes in Wahl- und Stimmbezirke, Öffnung des Briefwahlbüros und Beantragung der Briefwahlunterlagen
Wählerinnen und Wähler in Brühl sollten bei der Kommunalwahl am 14. September 2025 genau auf ihre Wahlbenachrichtigung schauen. Regelmäßig vor jeder Kommunalwahl müssen die Kommunen die bei der jeweils vorherigen Kommunalwahl vorgenommene Einteilung der Wahl- und Stimmbezirke dahingehend überprüfen, ob insbesondere die Zahl der Wahlberechtigten je Stimmbezirk den Anforderungen des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Landes Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG NRW) entspricht. Durch beispielsweise Zu- und Wegzüge aus dem Stadtgebiet sowie Neubaugebiete verändert sich die Bevölkerungsstruktur einer Kommune in den fünf Jahren einer Wahlperiode oftmals deutlich in einzelnen Wahl- und Stimmbezirken. In der Sitzung des Wahlausschusses vom 10. Dezember 2024 ist gemäß § 6 des KWahlG das Wahlgebiet in Wahlbezirke eingeteilt worden. Es gab in einzelnen Wahlbezirken Veränderungen in der Zuordnung ganzer oder teilweiser Straßenzüge sowie Hausnummern. Ein aktuelles Straßenverzeichnis ist zu finden unter https://www.bruehl.de/kommunalwahl.aspx außerdem gab es im Stimmbezirk 06.0 eine Änderung des Wahllokals. Dieses wird nun im katholischen Pfarramt St. Pantaleon, Jugendheim, Hüllenweg 10 eingerichtet. Im Stimmbezirk 16.0 bleibt das Wahllokal in der Auguste-Viktoria-Str. 11-13, hier hat sich lediglich die Bezeichnung zu „Katholische Grundschule Pingsdorf (ehem. RWE)“ geändert.
Anders als noch zur Bundestagswahl im Februar 2025, befindet sich das Briefwahlbüro für die diesjährige Kommunalwahl wieder im Rathaus A, Uhlstraße 3, Raum A 013 (Erdgeschoss, hinter dem Ratssaal, mit einem Treppenschrägaufzug barrierefrei erreichbar) und ist ab dem 18. August 2025 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag, Dienstag, Mittwoch: 7:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 bis 18:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 13:00 Uhr (Freitag, 12. September: 7:30 bis 15:00 Uhr)
Samstag: 10:00 bis 13:00 Uhr
Die elektronische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab dem 11. August 2025 unter https://www.bruehl.de/briefwahlunterlagen.aspx#/
möglich. Zudem können Briefwahlunterlagen ab sofort, unter Angabe des vollständigen Namens, der Adresse und des Geburtsdatums, formlos per Brief, Telefax (02232 79-2819) oder E-Mail wahlbuero@6f669a4e697a4b3383e483311e8d7a6bbruehl.de angefordert werden.
Gegen Vorlage des Personalausweises und eines eigenhändig unterschriebenen Antrages auf Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahlantrag) können dort Briefwahlunterlagen abgeholt werden. Wer möchte, kann auch direkt vor Ort wählen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu verwenden, die ab dem 12. August 2025 verschickt werden. Dort ist ebenfalls ein Antrag abgedruckt. Sofern bereits ein Briefwahlantrag auf anderem Wege gestellt wurde, ist der in der Wahlbenachrichtigung beigefügte Briefwahlantrag nicht mehr zu stellen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Briefwahlanträge müssen persönlich unterschrieben sein. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Briefwahlanträge können im Rathaus abgegeben, an die Stadt Brühl geschickt oder in den Briefkasten am Rathaus A, Uhlstraße 3, eingeworfen werden.
Letzter Tag für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen ist der Freitag vor dem Wahltag, 12. September 2025 um 15:00 Uhr. Danach kann ein Briefwahlantrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag (14. September 2025) um 15:00 Uhr gestellt werden.
Weitere Informationen zur Wahl und zum Briefwahlverfahren erteilt die Stadt Brühl unter den Telefonnummern: 02232 79-2820, 02232 79-2850, 02232 79-2811, 02232 79-2920, 02232 79-2891 und 02232 79-2881. Fragen werden auch unter folgender Mailadresse beantwortet: wahlbuero@6b9056f74e9b4d03aeacf917304330babruehl.de
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