Neuer Vorsitzender des Vorstandes bei Kulturstiftung für die Stadt Brühl
Ralf Büser (stv. Vorsitzender), Heinz Berenbrok, Michael Felser (Vorstands-vorsitzender), Andreas Brandt (Vorstandsmitglied)Nach rund vierzehneinhalb Jahren in dieser ehrenamtlichen Funktion ist der bisherige Vorstands¬vorsitzende der Kulturstiftung für die Stadt Brühl, Heinz Berenbrok, aus seiner Funktion ausge¬schieden. Seine Nachfolge hat der Brühler Rechtsanwalt Michael Felser angetreten.
Wie der Vorsitzende des Stiftungsrates, Bürgermeister Freytag, bei der Verabschiedung besonders betonte, sei es Heinz Berenbrok gelungen, das „Schiff Kulturstiftung für die Stadt Brühl“ in den Jahren seiner Vorstandsverantwortung erfolgreich durch insbesondere auch für Stiftungen „unruhiges Fahrwasser“ zu manövrieren. Denn kaum sei die Finanzkrise 2008 einigermaßen überwunden gewesen, kamen schon mit Flüchtlingskrise, Corona-Ausbruch und Ukrainekrieg weitere schwierige Zeiten auf die zins- und spendenabhängige Stiftung zu. Und trotz dieser widrigen Rahmenbedingungen, die die Spendenbereitschaft insgesamt sehr eingeschränkt hatte, war es durch umsichtiges Agieren des Vorstandes der Stiftung möglich, mit Ausschüttungen kulturtragenden Einrichtungen in Brühl immer wieder eine hilfreiche finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen und damit das Ziel der Stiftung, die lebendige Kultur in Brühl zu stärken, umzusetzen.
Mit einem kleinen Präsent für den scheidenden Vorstandsvorsitzenden brachte der Stiftungsrats¬vorsitzende seinen Dank und seine Anerkennung für das erfolgreiche Wirken auch handfest zum Ausdruck. Gleichzeitig wünschte er Herrn Felser für seine Vorstandstätigkeit viel Freude und Erfolg. Dabei brachte er die Zuversicht zum Ausdruck, dass sich auch weiterhin jeder Brühler und jede Brühlerin bei Fragen zur Kulturstiftung vertrauensvoll an alle drei Vorstandsmitglieder wenden können und betonte, dass die Vorstandsmitglieder ganz besonders gerne Auskunft zur Bankverbindung der Stiftung geben, wenn jemand die Kulturstiftung für die Stadt Brühl finanziell unterstützen möchte. Dabei wies er auch darauf hin, dass eine finanzielle Unterstützung aufgrund der anerkannten Gemeinnützigkeit der Stiftung im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuerlich berücksichtigungsfähig ist.
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