Fehler bei der Ausgabe von Briefwahlunterlagen
Der Stadtverwaltung Brühl ist bei den bisher versandten, beziehungsweise vor Ort ausgegebenen Briefwahlunterlagen ein Fehler unterlaufen. Den Briefwahlunterlagen wurde für die Wahl des Kreistages der falsche Stimmzettel für die Wahlbezirke 29, 30 bzw. 31 beigefügt.
Bis zum heutigen Freitag, den 22. August 2025, sind bei der Stadtverwaltung 4.930 Anträge eingegangen. Diese fehlerhaften Anträge werden nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht aktuell dokumentiert und die Wahlscheine für ungültig erklärt.
Die bereits vorhandenen Wahlbriefe und die, die noch bei der Stadtverwaltung eingehen, werden herausgefiltert und die Wählerinnen und Wähler erhalten unaufgefordert die korrekten Unterlagen, versehen mit einem Anschreiben, das den Vorgang erläutert. Die Personen, die Ihre Unterlagen noch zu Hause haben, werden gebeten diese zu vernichten und die Zusendung der neuen Briefwahlunterlagen (vier Stimmzettel) mit dem neuen Wahlschein abzuwarten.
Es ist zu beachten, dass alle Stimmzettel (Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin, Wahl des Stadtrates, Wahl des Landrates/der Landrätin und Wahl des Kreistages) neu ausgegeben und ausgefüllt werden müssen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt und eine gültige Wahl gewährleistet ist.
Für Rückfragen steht das Wahlbüro per E-Mail (wahlbuero@bruehl.de) oder telefonisch (02232 79-2820, 02232 79-2850) zur Verfügung.
Die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises unterstützt die Stadtverwaltung und ist vollumfänglich involviert. Gemeinsam wird an einer rechtssicheren Lösung gearbeitet.
Bürgermeister und Wahlleiter Dieter Freytag bedauert diesen Fehler und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten für die Betroffenen und bittet ausdrücklich um Entschuldigung.
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